Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiung von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VB 04 „Ober dem Kletschen“ vom 28.12.1999 (Rechtskraft) für folgenden wesentlichen Befreiungstatbestand gemäß § 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu:

 

-       Errichtung einer Hausgruppe (3 WE) anstelle von Einzel- oder Doppelhäusern

 

 


Frau Briese stellt das Projekt anhand von Folien vor, die der Niederschrift beigefügt sind.

 

Ratsherr Schoenauer bittet im Protokoll festzuhalten, dass die Zustimmung nur unter der Bedingung erfolgt, dass die Dachgauben als Dachgauben zu erkennen sein sollen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

SPD          ( 2 )

 

2

 

FDP           ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

 

1

 

Gesamt:     ( 17 )

14

3

 

 

 Mehrheitlich beschlossen