Bürgermeister Bommers bedankt sich zunächst bei den Beteiligten für die arbeitsintensive Erstellung der vorliegenden Brandschutzbedarfsplanung.

 

Anschließend erläutert Erster Beigeordneter Maatz ergänzend zur Informationsvorlage die Vorgehensweise zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes, benennt die relevanten rechtlichen Grundlagen und informiert über den weiteren Zeitplan, der nach aktuellem Stand eine finale Beschlussfassung im Rat am 28.10.2021 vorsieht.

 

Stellvertretender Wehrleiter Söhnchen stellt daraufhin die wesentlichen Inhalte des Entwurfes der Brandschutzbedarfsplanung 2021 – 2026 anhand einer Folienpräsentation vor. Dabei bezieht er sich insbesondere auf die vorgenommene Risikoanalyse, das Einsatzgeschehen, die aktuelle Personalsituation bezogen auf Haupt- und Ehrenamt, die Erreichbarkeitsanalysen, die bauliche Situation der Feuerwache und der Gerätehäuser und das neue Fahrzeugkonzept. Schließlich erklärt er ausführlich die dem angestrebten Schutzziel der Bedarfsplanung zu Grunde gelegten Bemessungsszenarien und geht abschließend auf die besonders relevanten Maßnahmen innerhalb Planungszeitraumes ein. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Söhnchen erläutert Herr Müller, Kommunalagentur NRW, kurz die Auftragsstellung bezüglich der externen Begleitung der Brandschutzbedarfsplanung durch die Agentur und trägt den bisherigen Sachstand der vorgenommenen Plausibilitätsprüfung vor. So seien die notwendigen Kernaussagen der Brandschutzbedarfsplanung und des Antrages auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 10 BHKG enthalten und insbesondere die Risikoanalyse umfänglich und sachgerecht. Eine seitens der Kommunalagentur vorgenommene Isochronenbetrachtung bezüglich der Erreichbarkeit bzw. möglichen Eintreffzeiten der Kräfte am Gerätehaus bzw. am Einsatzort, welche allerdings auf anderen Basisdaten als die der Feuerwehr beruhe, stimme im Ergebnis mit den Darstellungen der Planung überein. Auch die Bewertung der angestrebten Maßnahmen führe im Ergebnis dazu, dass diese zielführend und sachgerecht seien. Auch bezüglich der Ausnahmegenehmigung nach § 10 BHKG halte er die vorgeschlagenen Maßnahmen, auch bezüglich der personellen Aufstockungen, für einen gangbaren Weg. Die Entscheidung läge jedoch abschließend bei der Bezirksregierung.

 

Schließlich beantworten die Wehrleitung und Herr Müller die Fragen aus dem Ausschuss. Ferner erklärt sich die Wehrleitung gerne bereit im gemeinsamen Gespräch mit den Fraktionen die infolge der heutigen Vorstellung noch ergebenden Fragestellungen zu beantworten.

 

Ratsherr Jung gibt einige Anregungen mit der Bitte um Berücksichtigung im Brandschutzbedarfsplan. Diese betreffen das Interkommunale Gewerbegebiet und eine mögliche überörtliche Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Krefeld, die Bahnunterführung in Osterath, die Verkehrsdichte der innerörtlichen Strümper Straße und das Thema Brandschauen und Brandschutzerziehung für die großen Kindertageseinrichtungen und den Bereich der Tagespflege.