Thema: Lotsenpunkte

 

Der Caritasverband Krefeld ist bereit, einen Lotsenpunkt im Stadtteil Strümp zu realisieren. Da das ehemalige Gemeindezentrum aktuell noch bis Sommer 2022 für die Zwecke der Caritas umgebaut wird, soll bis zu diesem Zeitpunkt eine Interimslösung mit Anschluss an die Räumlichkeiten der Caritas in Osterath erfolgen.

Die Übergangslösung sieht in erster Linie einen mobilen Einsatz einer bereits zur Verfügung stehenden Fachkraft mit beträchtlichen Erfahrungen in der Beratung von Senioren vor. Der Caritasverband erarbeitet gerade ein Konzept. Mit dem Beginn der Übergangsregelung ist Anfang des Jahres 2022 zu rechnen.

 

Thema:  Umstellung der Erbringungsform der Bildungs- und Teilhabeleistungen auf Geldleistung; Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der außerplanmäßigen Sitzung der Sozialdezernenten am 24.08.2021

 

Der Rhein-Kreis Neuss prüft die Umstellung der Erbringungsform der Bildungs- und Teilhabeleistungen und präferiert eine Umstellung auf die Erbringungsform „Geldleistung“. Da die kreisangehörigen Kommunen von dieser Umstellung betroffen sein werden, hat Herr Kreisdirektor Brügge zu einer außerplanmäßigen Sitzung eingeladen, in der den Sozialdezernenten/Sozialdezernentinnen und ihren Vertretenden die Gelegenheit gegeben wird, sich zu der geplanten Umstellung zu äußern und mögliche Bedenken vorzutragen

Herr Kreisdirektor Brügge teilt mit, dass im Vorfeld bereits mit Vertretenden der Wohlfahrtsverbände über die geplante Umstellung gesprochen wurde.

Auf Nachfrage von Herrn Theven, wie sich die Vertretenden der Wohlfahrtsverbände zu der geplanten Umstellung positioniert haben, erklärt Herr Kreisdirektor Brügge, dass diese die geplante Umstellung grundsätzlich befürworten. Die Wohlfahrtsverbände sehen den Vorteil der Entstigmatisierung, geben jedoch zu bedenken, dass die Umstellung der Erbringungsform eventuell zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen könnte.

Herr Annacker weist darauf hin, dass in den Fällen, in denen die Gelder nicht zweckentsprechend verwendet werden, zivilrechtliche Schritte von den Anbietenden ergriffen werden müssen.

Herr Kreisdirektor Brügge erläutert, dass zu Beginn des Umstellungsprozesses eine vermehrte Nachweiskontrolle erforderlich sein wird. Die Nachweispflicht liegt hier bei den Leistungsberechtigten.

Herr Theven befürwortet grundsätzlich die Umstellung der Erbringungsform und weist auf die Erforderlichkeit des Kontrollsystems hin, um Missbrauch vorzubeugen. Er betont die Wichtigkeit der Evaluation, da die Erbringungsformumstellung und das damit einhergehende Kontrollsystem einen erhöhten Aufwand im Vergleich zum aktuell angewandten Direktzahlungsverfahren darstellen könnten. Es muss zudem genau nachgehalten werden, ob die Leistungen weitergeleitet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss wieder auf das Direktzahlungsverfahren umgestellt werden.

Frau Steinhäuser steht der Umstellung auf Geldleistung grundsätzlich positiv gegenüber und fragt nach dem vorgesehenen Zeitfenster für die Umsetzung der Erbringungsformumstellung.

Herr Kreisdirektor Brügge führt dazu aus, dass die Umstellung der Erbringungsform am 15.09.2021 im Ausschuss für Soziales und Wohnen vorgestellt und beschlossen werden soll. Nach erfolgreicher Beschlussfassung wird gemeinsam mit dem Jobcenter Rhein-Kreis Neuss und den kreisangehörigen Sozialämtern das konkrete Vorgehen geplant.

Der Rhein-Kreis Neuss kalkuliert mit einer zweckwidrigen Verwendung in maximal 10 % der Fälle. Frau Gratz schlägt hierzu vor, die Leistung erst nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises auszuzahlen.

Herr Kreisdirektor Brügge äußert Bedenken hinsichtlich der Vorfinanzierungsmöglichkeiten. Die Leistungsberechtigten sind im Zweifel finanziell nicht in der Lage, die Aufwendungen in Vorleistung zu begleichen.

Herr Dückers erkundigt sich nach der Erfahrung der befragten Kreise und kreisfreien Städte, die für die Teilhabeleistungen bereits das Verfahren der Geldleistung nutzen. Frau Tichy erläutert, dass diese die Umstellung grundsätzlich als positiv empfinden, aber noch keine Zahlen evaluiert wurden.

Herr Krumbein wird Rücksprache mit seinen Mitarbeitenden aus dem Bereich BuT halten, um zu überprüfen, ob die Umstellung zu Mehrarbeit führt. Grundsätzlich steht er der Umstellung auf Geldleistung positiv gegenüber, eine Evaluation sollte nach sechs bis zwölf Monaten erfolgen.

Bedenken äußern alle Beteiligten bezüglich der analogen Anwendung der Umstellung der Erbringungsform im Bereich Asylbewerberleistungen.

Herr Brügge führt dazu aus, dass die Umstellung zunächst nur für den Bereich SGB II und SGB XII erfolgen soll, da der Rhein-Kreis Neuss für Leistungen nach dem AsylbLG nicht zuständig ist.

Im Ergebnis sind die Teilnehmenden der Auffassung, dass die Erbringungsformumstellung durchgeführt werden sollte und diese nach sechs bis zwölf Monaten zu evaluieren ist.