Sitzung: 09.09.2021 Sozialausschuss
Thema:
Lotsenpunkte
Der
Caritasverband Krefeld ist bereit, einen Lotsenpunkt im Stadtteil Strümp zu
realisieren. Da das ehemalige Gemeindezentrum aktuell noch bis Sommer 2022 für
die Zwecke der Caritas umgebaut wird, soll bis zu diesem Zeitpunkt eine
Interimslösung mit Anschluss an die Räumlichkeiten der Caritas in Osterath
erfolgen.
Die Übergangslösung
sieht in erster Linie einen mobilen Einsatz einer bereits zur Verfügung
stehenden Fachkraft mit beträchtlichen Erfahrungen in der Beratung von Senioren
vor. Der Caritasverband erarbeitet gerade ein Konzept. Mit dem Beginn der
Übergangsregelung ist Anfang des Jahres 2022 zu rechnen.
Thema: Umstellung
der Erbringungsform der Bildungs- und Teilhabeleistungen auf Geldleistung;
Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der außerplanmäßigen Sitzung der
Sozialdezernenten am 24.08.2021
Der Rhein-Kreis Neuss
prüft die Umstellung der Erbringungsform der Bildungs- und Teilhabeleistungen
und präferiert eine Umstellung auf die Erbringungsform „Geldleistung“. Da die
kreisangehörigen Kommunen von dieser Umstellung betroffen sein werden, hat Herr
Kreisdirektor Brügge zu einer außerplanmäßigen Sitzung eingeladen, in der den
Sozialdezernenten/Sozialdezernentinnen und ihren Vertretenden die Gelegenheit
gegeben wird, sich zu der geplanten Umstellung zu äußern und mögliche Bedenken
vorzutragen
Herr Kreisdirektor Brügge
teilt mit, dass im Vorfeld bereits mit Vertretenden der Wohlfahrtsverbände über
die geplante Umstellung gesprochen wurde.
Auf Nachfrage von Herrn
Theven, wie sich die Vertretenden der Wohlfahrtsverbände zu der geplanten
Umstellung positioniert haben, erklärt Herr Kreisdirektor Brügge, dass diese
die geplante Umstellung grundsätzlich befürworten. Die Wohlfahrtsverbände sehen
den Vorteil der Entstigmatisierung, geben jedoch zu bedenken, dass die
Umstellung der Erbringungsform eventuell zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand
führen könnte.
Herr
Annacker weist darauf hin, dass in den Fällen, in denen die Gelder nicht
zweckentsprechend verwendet werden, zivilrechtliche Schritte von den
Anbietenden ergriffen werden müssen.
Herr Kreisdirektor Brügge
erläutert, dass zu Beginn des Umstellungsprozesses eine vermehrte
Nachweiskontrolle erforderlich sein wird. Die Nachweispflicht liegt hier bei
den Leistungsberechtigten.
Herr Theven befürwortet
grundsätzlich die Umstellung der Erbringungsform und weist auf die
Erforderlichkeit des Kontrollsystems hin, um Missbrauch vorzubeugen. Er betont
die Wichtigkeit der Evaluation, da die Erbringungsformumstellung und das damit
einhergehende Kontrollsystem einen erhöhten Aufwand im Vergleich zum aktuell
angewandten Direktzahlungsverfahren darstellen könnten. Es muss zudem genau
nachgehalten werden, ob die Leistungen weitergeleitet werden. Sollte dies nicht
der Fall sein, muss wieder auf das Direktzahlungsverfahren umgestellt werden.
Frau Steinhäuser steht der
Umstellung auf Geldleistung grundsätzlich positiv gegenüber und fragt nach dem
vorgesehenen Zeitfenster für die Umsetzung der Erbringungsformumstellung.
Herr Kreisdirektor Brügge
führt dazu aus, dass die Umstellung der Erbringungsform am 15.09.2021 im
Ausschuss für Soziales und Wohnen vorgestellt und beschlossen werden soll. Nach
erfolgreicher Beschlussfassung wird gemeinsam mit dem Jobcenter Rhein-Kreis
Neuss und den kreisangehörigen Sozialämtern das konkrete Vorgehen geplant.
Der Rhein-Kreis Neuss
kalkuliert mit einer zweckwidrigen Verwendung in maximal 10 % der Fälle. Frau
Gratz schlägt hierzu vor, die Leistung erst nach Vorlage eines entsprechenden
Nachweises auszuzahlen.
Herr Kreisdirektor Brügge
äußert Bedenken hinsichtlich der Vorfinanzierungsmöglichkeiten. Die
Leistungsberechtigten sind im Zweifel finanziell nicht in der Lage, die
Aufwendungen in Vorleistung zu begleichen.
Herr Dückers erkundigt
sich nach der Erfahrung der befragten Kreise und kreisfreien Städte, die für
die Teilhabeleistungen bereits das Verfahren der Geldleistung nutzen. Frau
Tichy erläutert, dass diese die Umstellung grundsätzlich als positiv empfinden,
aber noch keine Zahlen evaluiert wurden.
Herr Krumbein wird
Rücksprache mit seinen Mitarbeitenden aus dem Bereich BuT halten, um zu
überprüfen, ob die Umstellung zu Mehrarbeit führt. Grundsätzlich steht er der
Umstellung auf Geldleistung positiv gegenüber, eine Evaluation sollte nach
sechs bis zwölf Monaten erfolgen.
Bedenken äußern alle
Beteiligten bezüglich der analogen Anwendung der Umstellung der Erbringungsform
im Bereich Asylbewerberleistungen.
Herr Brügge führt dazu
aus, dass die Umstellung zunächst nur für den Bereich SGB II und SGB XII
erfolgen soll, da der Rhein-Kreis Neuss für Leistungen nach dem AsylbLG nicht
zuständig ist.
Im
Ergebnis sind die Teilnehmenden der Auffassung, dass die
Erbringungsformumstellung durchgeführt werden sollte und diese nach sechs bis
zwölf Monaten zu evaluieren ist.