Beschluss:
Der Rat der Stadt Meerbusch begrüßt die
Absicht eines Investors, auf dem Gelände von Haus Meer ein Hotel gehobenen
Standards zu errichten, verbunden mit der Zielsetzung die Vereinbarkeit der
Hotelplanung und dem Denkmal-und Naturschutz herzustellen.
Unter der Maßgabe, dass
1. der Park für die Öffentlichkeit
zugänglich gemacht,
2. der Denkmal-und Naturschutz
beachtet,
3. die Erschließung gesichert
4. und Mittel für Sicherung und
Restaurierung der Denkmäler bereitgestellt werden,
fordert der Rat die Verwaltung auf,
zusammen mit dem Investor die Planung weiter zu konkretisieren und in
Abstimmung mit allen beteiligten Behörden zu realisieren. Dieser Prozess soll
mit intensiver Begleitung durch die Kommunalpolitik, insbesondere natürlich
durch den Planungs-und Kulturausschuss, erfolgen.
Der Planung sollen folgende Rahmenbedingungen zugrunde liegen
und unten aufgeführte Alternativen durch die Beteiligten (Verwaltung, Investor
und zuständige Behörden) berücksichtigt werden.
1. Für die Planung sind die Stellungnahmen und
Ausführungen der Denkmalbehörden und die Anforderungen an den Naturschutz zu
berücksichtigen und es ist mit den Behörden ein Konsens für eine Planung zu
erzielen.
2. Der Park und die oberirdischen Teile der
Denkmäler werden öffentlich zugänglich gemacht. Auf der Basis der ausgeführten
nachfolgenden Konstruktion werden qualifizierte Anträge auf Förderung bei den
zuständigen Behörden und Stiftungen gestellt. Ebenso soll der Rhein-Kreis Neuss
um finanzielle Beteiligung gebeten werden.
3. Der ca. 50.000 qm große Park wird der Stadt
Meerbusch übertragen.
4. Der Parks oll einem noch zu bildenden
gemeinnützigen Verein (möglichst unter Beteiligung aller Initiativen)
langfristig überschrieben werden. Für die Übertragung an einen gemeinnützigen
Verein ist noch ein Detailkonzept zu erarbeiten, welches u.a. die vertraglichen
Grundlagen, die finanziellen Beteiligungen und die Einbindung anderer
Institutionen regeln sollte.
5. Die Denkmale Teehäuschen, Immunitätsmauer und
Eiskeller mit Terrasse sollen über diesen gemeinnützigen Verein, mit
Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel, nach und nach gesichert und
wiederhergestellt werden.
6. An der Wiederherstellung / Sanierung des
Gesamtdenkmals jenseits der bebaubaren Bereiche soll sich der Investor
beteiligen.
7. An der späteren Parkpflege soll sich der
Investor vertraglich geregelt ebenfalls beteiligen.
8. Der Park wird in der Verantwortung eines
gemeinnützigen Vereins gepflegt und bewirtschaftet, auf der Grundlage der
diesbezüglichen Beschlüsse des Kulturausschusses und des Rates der Stadt
Meerbusch.
9. In regelmäßigen Abständen sollen im Park,
evtl. unter Einbeziehung der Gebäude, Veranstaltungen, z.B. kostenpflichtige
Parkkonzerte, Kino-und Theateraufführungen, Illuminationen stattfinden können.
Die Einnahmen gehen an den gemeinnützigen Verein und dienen der Pflege des Gesamtdenkmals.
10. Bei Erschließung des Geländes ist der
Denkmal-und Naturschutz zu beachten. Das Ziel ist, eine KFZ Erschließung durch
den (nördlichen) Park zu vermeiden. Für die Erschließung gehen wir in Abklärung
mit den Denkmalbehörden von einer denkmal-und ökologisch verträglichen Zuwegung
aus.
Dabei bitten wir auch unterschiedlichste
Varianten in die Überlegungen einzubeziehen, wie z.B.:Tiefgarage nördlich der
Immunitätsmauer, von dort eine kleine Zufahrt (evtl. unterirdisch) mit einem
Zubringdienst bis zum Hotel. Bei einer Parkplatzlösung soll eine
Sichtbeeinträchtigung der Gesamtanlage durch Tieferlegung verhindert
werden.Tiefgarage unter der Obstwiese), mit unterirdischer Zufahrt (von Norden)
unter Sicherung / Einbeziehung der Bodendenkmale. Versorgungsfahrzeuge evtl.
über die alte Zufahrt (Westtor) und anteilig über Osten (dies dürfte aufgrund
der geringen Verkehrsbewegungen verträglich sein)
11. Um den Eingriff in den Weyhe-Park und
den ökologisch wertvollen nördlichen Bereich zu minimieren, soll eine
alternative Verteilung des Bauvolumens geprüft werden. Varianten wären eine
höhere Geschossigkeit und evtl. die Nutzung des Bereichs der ehemaligen Kirche,
des Westflügels, dies allerdings mit niedrigerer Geschosshöhe, bei Sicherung
und Einbeziehung der dortigen Denkmäler.
Ratsherr
Damblon begründet den gemeinsamen Antrag. Er sei guter Hoffnung, dass sich das
Vorhaben realisieren lasse. Ratsherr Rettig führt aus, dass man dem Antrag
nicht folgen könne, jedoch den eigenen Antrag zur Abstimmung stelle. Er
vertrete die Auffassung, dass dieser Antrag gemeinsam tragfähig sei. Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes erklärt, dass die SPD sich dem Antrag der FDP anschließen
könne. Ratsherr Peters führt aus, dass im gemeinsamen Antrag von CDU und Grünen
die Rahmenbedingungen festgeschrieben seien unter den das Projekt realisiert
werden könnte. Die Einzelheiten seien in späteren Schritten zu klären. Ratsherr
Staudinger-Napp hält viele Fragen für ungeklärt. So sei die Einbindung des
gemeinnützigen Vereins unklar, ebenso wie die Frage, in welcher Form und Höhe
sich der Investor an der Pflege des Parks beteilige und wie die Geschossigkeit
geregelt werden solle.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis Antrag Fraktionen CDU /
Bündnis 90 – Die Grünen
Fraktion |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
CDU |
21 |
|
|
FDP |
|
|
11 |
SPD |
|
|
7 |
B 90 / Grüne |
4 |
|
|
UWG |
|
|
2 |
Zentrum |
1 |
|
|
Fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
28 |
|
20 |
Abstimmungsergebnis Antrag FDP-Fraktion
Fraktion |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
CDU |
|
21 |
|
FDP |
11 |
|
|
SPD |
7 |
|
|
B 90 / Grüne |
|
4 |
|
UWG |
2 |
|
|
Zentrum |
|
1 |
|
Fraktionslos |
|
1 |
|
Bürgermeister |
|
1 |
|
Gesamt |
20 |
28 |
|