Einwohner Müller hält es für wünschenswert, den Brandschutzbedarfsplan im Hinblick auf die Hochwasser-Katastrophe in den vergangenen Monaten zu überarbeiten und ergänzen. Diesbezüglich verweist stellvertretender Wehrleiter Söhnchen auf den im Anhang des Brandschutzbedarfsplans befindlichen Feuerwehreinsatzplan „Unwetter“. Er gehe jedoch davon aus, dass Feuerwehr und Verwaltung sich zukünftig sicherlich noch weiter mit der Thematik auseinandersetzen würden.  Technischer Beigeordneter Assenmacher erinnert in diesem Zusammenhang an die bereits in Auftrag gegebene Erstellung einer Starkregengefahrenkarte für das Stadtgebiet.

 

Auf Anfrage von Herrn Müller erläutert Herr Assenmacher zudem, dass die Gullys turnusmäßig zweimal jährlich gereinigt und die Daten dazu auch per GPS erfasst würden.

 

Schließlich hinterfragt Einwohner Müller das im Brandschutzbedarfsplan enthaltene Kapitel zu Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung. Herr Söhnchen erläutert dazu, dass die Stärkung der Selbsthilfefähigkeit als erhebliches Ziel im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verankert sei und die Feuerwehr entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten habe. Das Themenfeld sei allerdings sicher noch ausbaufähig.