Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss zu 5.1:

 

Der Rat der Stadt stimmt dem Durchführungsvertrag Stadt ./. Fa. Kubus GMBH gemäß § 12 Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10, Meerbusch-Büderich, Hessenweg mit folgender Ergänzung zu.

 

„Mit dem Ziel der Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Minderung der werktäglichen Lärmbelastung verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, vertraglich sicherzustellen, dass der Lebensmittelmarkt seine Öffnungszeiten an Werktagen von frühestens 7:00 bis spätestens 21:45 Uhr begrenzt.“

Die Baulastformulierung unter § 23 Abs. 9 ist analog anzupassen.

 

Beschluss zu 5.2:

 

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10, Meerbusch‑Büderich, Hessenweg, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV.NRW. S. 685).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. 991 bis Nr. 1011, Nr. 735 und Nr. 736 (Hessenweg) sowie tlw. die Römerstraße, Flur 35 der Gemarkung Büderich und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

 

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 26. September 2012 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung zu eigen.

Die Abwägung lag dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 26. September 2012 vor. Die zu dem Abwägungsbeschluss des Ausschusses gehörende Vorlage mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des Änderungsplanes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 48 und tlw. des Bebauungsplanes Nr. 62 außer Kraft.

 

 


Bürgermeister Spindler berichtet aus den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.

 

 

 


Abstimmungsergebnis zu 5.1:

 

Fraktion

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

21

 

 

FDP

 

11

 

SPD

 

7

 

B 90 / Grüne

4

 

 

UWG

 

2

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

28

20

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5.2:

 

Fraktion

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

21

 

 

FDP

 

11

 

SPD

 

7

 

B 90 / Grüne

4

 

 

UWG

 

2

 

Zentrum

1

 

 

Fraktionslos

1

 

 

Bürgermeister

1

 

 

Gesamt

28

20