Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 25.05.2021 zur Bereitstellung einer Sommerferienbetreuung in Kindertageseinrichtungen für die Dauer von mindestens 3 Wochen ab dem Jahr 2022 im Rahmen der Beschlussfassung zu TOP 14.2 (Antrag Bündnis90/DIE GRÜNEN: Randzeiten in Kindertageseinrichtungen) im Jugendhilfeausschuss vom 08.06.2021 zu bearbeiten und ein Gesamtkonzept zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zu entwickeln.

 


Erster Beigeordneter Maatz führt kurz in die Thematik ein und kündigt die Vorstellung eines Gesamtkonzeptes zur Sommerferienbetreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem Jahr 2022 an.

 

Ratsherr Fliege dankt dem Petenten für die Sichtbarmachung dieses Problems. Er bittet um Auskunft, ob sich der Anspruch auf eine bis zu dreiwöchige Ferienbetreuung aus dem KiBiz ergebe und wann eine Bedarfsabfrage an die Eltern erfolge.

 

Fachbereichsleiter Annacker verweist zunächst darauf, dass sich der im Beschlussvorschlag genannte Zeitraum aus der seit Jahren erfolgenden dreiwöchigen Schließung der städtischen Einrichtungen in den Sommerferien ergebe. Der Rechtsanspruch auf Betreuung richte sich im Übrigen an das Jugendamt, nicht an den einzelnen Träger. Mit den Trägern von zwei Einrichtungen bestehe die Absprache, dass diese im eigenen Bereich für alternative Betreuungsangebote sorgten. In den städtischen Einrichtungen sei vorgesehen, die Schließungszeiten auf 2 Wochen zu reduzieren; in jedem Stadtteil solle jeweils eine Einrichtung für Notfälle geöffnet bleiben.

Bisher sei jedes Problem auch im Einvernehmen mit der Kindertagespflege gelöst worden, welche unabhängig vom Kindergartenjahr weiterlaufe. Nur jeweils ca. 10 Eltern hätten das Angebot in Anspruch genommen und dies auch nicht vollumfänglich. Der Vorstoß des Petenten sei aus Unzufriedenheit mit der eigenen Betreuungssituation erfolgt. In Kenntnis des Problems sei es der Verwaltung bisher immer gelungen, eine bedarfsgerechte Betreuung sicher zu stellen.

 

Sodann wird dem Beschlussvorschlag einvernehmlich zugestimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig