Vorstellung der neuen Gleichstellungsbeauftragten

Ratsfrau Niegeloh bittet darum, dass sich die neue Gleichstellungsbeauftragte der Verwaltung im kommenden Ausschuss vorstellen solle.

 

Bürgermeister Bommers sagt dies zu, aufgrund von Urlaub und sitzungsfreier Zeit konnte dies bislang nicht erfolgen.

 

Haftpflichtversicherung für Ratsmitglieder

Ratsfrau Henning erkundigt sich nach einer bestehenden Vermögensschadenhaftplichtversicherung für Mitglieder des Rates im Zuge ihrer Mandatsausübung.

 

Justiziar Dr. Saturra führt aus, dass eine solche Versicherung bestehe, diese sei vor kurzem aufgestockt worden, um eine ausreichende Deckung im Schadensfall sicherzustellen. Hierbei handle es sich in der Tat um eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die mit einer "D&O-Versicherung" in der freien Wirtschaft vergleichbar sei und insbesondere schadensträchtige Fehlentscheidungen von Führungskräften abdecke. Dabei gelte der Grundsatz, dass sich Ansprüche bei Schäden zunächst immer gegen die Körperschaft oder das Unternehmen richteten, für die der Schadensverursacher tätig wird. Von daher könnten weder Bedienstete noch Mandatsträger unmittelbar von Dritten in Anspruch genommen werden. Sollte jedoch die Körperschaft oder das Unternehmen intern einen Rückgriff gegen den Schadensverursacher anstreben, würde in einem solchen Fall diese Versicherung eintreten. Bei Mandatsträgern könnte das z.B. der Fall sein, wenn diese als entsandte Vertreter der Kommune in einem Beteiligungsunternehmen (Stadtwerke) eine Fehlentscheidung treffen und das Beteiligungsunternehmen die entsandten Vertreter für den dort dadurch entstandenen Schaden in Anspruch nehmen wollte.