Sitzung: 23.10.2012 Integrationsrat
Stellv.
Vorsitzende Maas informiert über das am 17.03.2011 vom deutschen Bundestag
verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat.
Formal
liegt eine Zwangsheirat vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht
einverstanden ist und seine Zustimmung nicht erteilt hat, bzw. sich genötigt
fühlte die Zustimmung zu erteilen. Das neue Gesetz sieht einen eigenen
Strafbestand gegen die Zwangsheirat vor und stärkt die Rechte der Opfer. So
erhalten ausländische Opfer von Zwangsehen ein eigenes Wiederkehrrecht nach
Deutschland, wenn sie nach Beendigung der Ehe in ihr Heimatland zurück
geschickt werden. Früher erlosch der Aufenthaltstitel der/ des Betroffenen nach
6 Monaten automatisch. Die Mindestbestandszeit der Ehe für die Erlangung eines
eigenen Aufenthaltstitels, wurde mit dem neuen Gesetz auf 3 Jahre herauf gesetzt, jedoch ist es
jetzt möglich bei Vorliegen von Härtefällen wie zum Beispiel häusliche Gewalt,
von dieser Frist abzuweichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch das Stellen
einer Strafanzeige. Diese Voraussetzung stellt für viele Opfer eine große Hürde
dar, da sie Angst haben, ihre Ehepartner oder die Familie anzuzeigen, die für
ihre Situation verantwortlich sind. Hilfs- und Beratungsangebote können hier
die Betroffenen unterstützen. In Düsseldorf existiert zu diesem Zweck ein
Runder Tisch zum Thema „ Gewalt in der Familie“ der eine Untergruppe mit dem
Schwerpunkt Migrantinnen hat. (siehe Flyer „Düsseldorfer Prävention“). Das
Beratungsangebot kann auch von Betroffenen aus anderen Städten genutzt werden.
Der Rhein-Kreis Neuss plant derzeit eine Beratungsstelle zu diesem Thema.
Weitere Informationen zu Beratungsstellen siehe Flyer „Sexuelle Gewalt“.