Stellv. Vorsitzende Maas informiert über das am 17.03.2011 vom deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat.

 

Formal liegt eine Zwangsheirat vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht erteilt hat, bzw. sich genötigt fühlte die Zustimmung zu erteilen. Das neue Gesetz sieht einen eigenen Strafbestand gegen die Zwangsheirat vor und stärkt die Rechte der Opfer. So erhalten ausländische Opfer von Zwangsehen ein eigenes Wiederkehrrecht nach Deutschland, wenn sie nach Beendigung der Ehe in ihr Heimatland zurück geschickt werden. Früher erlosch der Aufenthaltstitel der/ des Betroffenen nach 6 Monaten automatisch. Die Mindestbestandszeit der Ehe für die Erlangung eines eigenen Aufenthaltstitels, wurde mit dem neuen Gesetz  auf 3 Jahre herauf gesetzt, jedoch ist es jetzt möglich bei Vorliegen von Härtefällen wie zum Beispiel häusliche Gewalt, von dieser Frist abzuweichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch das Stellen einer Strafanzeige. Diese Voraussetzung stellt für viele Opfer eine große Hürde dar, da sie Angst haben, ihre Ehepartner oder die Familie anzuzeigen, die für ihre Situation verantwortlich sind. Hilfs- und Beratungsangebote können hier die Betroffenen unterstützen. In Düsseldorf existiert zu diesem Zweck ein Runder Tisch zum Thema „ Gewalt in der Familie“ der eine Untergruppe mit dem Schwerpunkt Migrantinnen hat. (siehe Flyer „Düsseldorfer Prävention“). Das Beratungsangebot kann auch von Betroffenen aus anderen Städten genutzt werden. Der Rhein-Kreis Neuss plant derzeit eine Beratungsstelle zu diesem Thema. Weitere Informationen zu Beratungsstellen siehe Flyer „Sexuelle Gewalt“.