Beschluss:
Der
Rat der Stadt Meerbusch stellt fest, dass die Voraussetzungen zur Befreiung von
der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 116a GO NRW
vorliegen und beschließt daher keinen Gesamtabschluss 2020 aufzustellen.
Stadtkämmerer
Volmerich führt zu den Inhalten der Vorlage aus.
Ratsherr H. Becker weist darauf hin, dass die neue Regelung zu begrüßen sei, da die Verwaltung somit Kosten und Personalaufwendungen spare.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig