Beschluss:
- Für
den im Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB der
Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 19 gefasst. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von
Planungsrecht für die vorgesehene Nachverdichtung im bereits beplanten
Innenbereich zur Errichtung zusätzlichen Wohnraums.
- Das
Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als
Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.
Ratsherr Damblon berichtet von den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Die Ratsfrauen Kanders, Housden und Driesel nehmen an der Abstimmung nicht teil.