Beschluss:

 

  1. Für den im Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB der Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 gefasst. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Planungsrecht für die vorgesehene Nachverdichtung im bereits beplanten Innenbereich zur Errichtung zusätzlichen Wohnraums.

 

  1. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

 


Ratsherr Damblon berichtet von den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Die Ratsfrauen Kanders, Housden und Driesel nehmen an der Abstimmung nicht teil.