Beschluss:

 

1.     Beschluss über Anregungen gem. § 125 (2) BauGB i. V. m. §1 (6) BauGB

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslage vom 26.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 wurden Anregungen und Bedenken zur vorgestellten Ausbauplanung vorgebracht.

 

 

2.    Abschließender Empfehlungsbeschluss an den Rat gem. § 125 (2) BauGB

 

Der Rat beschließt nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander den Plan für den Ausbau der Gemeindestraße „Schützenstraße von Langster Straße K1 bis Schützenstraße 13“ in Meerbusch-Langst-Kierst in der Fassung vom 20.05.2021 gem. § 125 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung.

 


Ratsherr Quaß berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Klima, Umwelt und Bau.

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1) einstimmig

 

zu 2) einstimmig

 

Ratsherr Banse sowie die Ratsfrauen Kanders, Housden und Driesel nehmen nicht an der Abstimmung teil.