Anfrage der SPD-Fraktion bzgl. Neuregelung Mietspiegelrecht

 

Erster Beigeordneter Maatz führt zur Anfrage aus, dass bislang nur ein Referentenentwurf zu einer neuen Gesetzgebung für das Mietspiegelrecht vorliege. Für die Stadt Meerbusch existiere ein durch Haus und Grund im Jahr 2019 erstellter, einfacher Mietspiegel. Dieser müsse in diesem Jahr aktualisiert werden. Der Rhein-Kreis Neuss verwende für die Berechnung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ebenfalls ein dem einfachen Mietspiegel vergleichbares Instrument.

 

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf besteht zwar keine Pflicht für Kommunen über 50.000 Einwohnern für einen qualifizierten Mietspiegel, die Voraussetzungen sollten jedoch gefördert werden. Die gesetzten Fristen beliefen sich auf 2023 für einen einfachen sowie 2024 für einen qualifizierten Mietspiegel.

 

Ratsherr Damblon und Bürgermeister Bommers weisen darauf hin, dass die Anfrage verfristet eingegangen sei. Eine Beantwortung durch die Verwaltung sei in diesem Falle erfolgt, künftig solle jedoch weiterhin auf die Wahrung der Fristen gemäß der Geschäftsordnung des Rates geachtet werden.