Sitzung: 01.07.2021 Rat
Anfrage der
SPD-Fraktion bzgl. Neuregelung Mietspiegelrecht
Erster
Beigeordneter Maatz führt zur Anfrage aus, dass bislang nur ein Referentenentwurf
zu einer neuen Gesetzgebung für das Mietspiegelrecht vorliege. Für die Stadt
Meerbusch existiere ein durch Haus und Grund im Jahr 2019 erstellter, einfacher
Mietspiegel. Dieser müsse in diesem Jahr aktualisiert werden. Der Rhein-Kreis
Neuss verwende für die Berechnung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft
ebenfalls ein dem einfachen Mietspiegel vergleichbares Instrument.
Nach dem
vorliegenden Referentenentwurf besteht zwar keine Pflicht für Kommunen über
50.000 Einwohnern für einen qualifizierten Mietspiegel, die Voraussetzungen
sollten jedoch gefördert werden. Die gesetzten Fristen beliefen sich auf 2023
für einen einfachen sowie 2024 für einen qualifizierten Mietspiegel.
Ratsherr Damblon
und Bürgermeister Bommers weisen darauf hin, dass die Anfrage verfristet
eingegangen sei. Eine Beantwortung durch die Verwaltung sei in diesem Falle
erfolgt, künftig solle jedoch weiterhin auf die Wahrung der Fristen gemäß der
Geschäftsordnung des Rates geachtet werden.