Sitzung: 24.06.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB2/1361/2021
Beschluss:
Haupt-,
Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom
25.05.2021 auf Bereitstellung einer Sommerferienbetreuung in
Kindertageseinrichtungen für die Dauer von mindestens drei Wochen ab dem Jahr
2022 an den zuständigen Jugendhilfeausschuss.
Jugendhilfeausschuss:
Der
Jugendhilfeausschuss am 08.09.2021 beschließt, die Verwaltung zu beauftragen,
den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 25.05.2021 zur Bereitstellung einer
Sommerferienbetreuung in Kindertageseinrichtungen für die Dauer von mindestens
drei Wochen ab dem Jahr 2022 im Rahmen der Beschlussfassung zu TOP 14.2 (Antrag
Bündnis90-DIE GRÜNEN: Randzeiten in Kindertageseinrichtungen) im
Jugendhilfeausschuss vom 08.06.2021 zu bearbeiten und ein Gesamtkonzept zur
Flexibilisierung der Betreuungszeiten zu entwickeln.
Der Petent, Herr
Baltrusch, führt zu den Inhalten seiner Anregung aus. Seine Stellungnahme ist
der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
Erster
Beigeordneter Frank Maatz erläutert, dass der Antrag inhaltlich im
Jugendhilfeausschuss beraten werde und durch den Hauptausschuss formal in den
Jugendhilfeausschuss verwiesen werde. Er weist auf die bereits geführten
Beratungen zum Thema Ferienbetreuung und die verwaltungsseitig geplanten
Anpassungen hin.
Ratsherr
Fliege weist darauf hin, dass im Falle einer Änderung des Verfahrens eine
frühzeitige Elterninformation gegeben werden solle. Dies wird von der
Verwaltung aufgenommen.
Sodann wird über den Verweis des Antrags in den Jugendhilfeausschuss abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig