Beschluss:

 

Haupt-, Finanz-  und Wirtschaftsförderungsausschuss:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 25.05.2021 auf Bereitstellung einer Sommerferienbetreuung in Kindertageseinrichtungen für die Dauer von mindestens drei Wochen ab dem Jahr 2022 an den zuständigen Jugendhilfeausschuss.

 

Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss am 08.09.2021 beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 25.05.2021 zur Bereitstellung einer Sommerferienbetreuung in Kindertageseinrichtungen für die Dauer von mindestens drei Wochen ab dem Jahr 2022 im Rahmen der Beschlussfassung zu TOP 14.2 (Antrag Bündnis90-DIE GRÜNEN: Randzeiten in Kindertageseinrichtungen) im Jugendhilfeausschuss vom 08.06.2021 zu bearbeiten und ein Gesamtkonzept zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zu entwickeln.

 


Der Petent, Herr Baltrusch, führt zu den Inhalten seiner Anregung aus. Seine Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Erster Beigeordneter Frank Maatz erläutert, dass der Antrag inhaltlich im Jugendhilfeausschuss beraten werde und durch den Hauptausschuss formal in den Jugendhilfeausschuss verwiesen werde. Er weist auf die bereits geführten Beratungen zum Thema Ferienbetreuung und die verwaltungsseitig geplanten Anpassungen hin.

 

Ratsherr Fliege weist darauf hin, dass im Falle einer Änderung des Verfahrens eine frühzeitige Elterninformation gegeben werden solle. Dies wird von der Verwaltung aufgenommen.

Sodann wird über den Verweis des Antrags in den Jugendhilfeausschuss abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig