Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, dass verwaltungsseitig Verfahrensregelungen zum Umgang mit Protokollen und zur Behandlung von Bürgeranträgen erarbeitet werden, die nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung des Rates Niederschlag in der Geschäftsordnung finden oder verbindlich festzuhalten sind.


Ratsherr Peters führt zu den Inhalten des vorliegenden Antrages aus.

Ratsherr Damblon verweist auf die geltenden Regelungen der Geschäftsordnung zur Protokollierung von Rats- und Ausschusssitzungen. Dass mit den Inhalten von Protokollen Politik gemacht werde, gelte es zu vermeiden. Hinsichtlich der Behandlung von Bürgeranträgen seien in der Vergangenheit nicht regelmäßig die originären Begehren der Anträge zur Abstimmung gestellt worden. Hierzu bedürfe es jedoch keiner schriftlich fixierten Regelung.

Bürgermeister Bommers führt zu den Inhalten und Regelungen der Geschäftsordnung aus. Demnach seien nach enger Auslegung lediglich Ergebnisprotokolle der Sitzungen zu fertigen. Üblich sei jedoch die Erstellung von Verlaufsprotokollen, aus denen sich die Diskussionsverläufe zu den einzelnen Beratungsgegenständen ergäben. Alternativen zu diesen Verlaufsprotokollen seien entweder Ergebnisprotokolle oder aber Wortprotokolle, die aufgrund der Umfänge jedoch nicht zweckmäßig erscheinten. Hinsichtlich der Beratung und Beschlussfassung zu Bürgeranträgen nach §24 GO NRW verweist er auf den Vermerk des Justiziars, der den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden sei.

Ratsherr Jörgens weist darauf hin, dass derzeit eine Prüfung zur Einführung von Live-Streams durch die Verwaltung erfolge. Sofern künftig ein Live-Stream angeboten werde, könnten alle Diskussionsverläufe im Nachgang verfolgt werden, sodass die Erstellung von Ergebnisprotokollen ausreichend sei. Für eine Prüfung seitens der Verwaltung, wie bis dahin mit Protokollierungen umgegangen werde, sei jedoch kein Antrag nötig.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes verweist ebenfalls auf die geltenden Regelungen der Geschäftsordnung. Wortprotokolle seien aufgrund ihrer Umfänge keine Lösung. In Verlaufsprotokollen sei es wichtig, dass sich die genannten Redner in den Ausführungen wiederfänden. Die Verwaltung solle unter den gegebenen Regelungen die Art der Protokollierung prüfen.

Bürgermeister Bommers fasst zusammen, dass die Verwaltung die Umfänge und Darstellungen der Protokolle prüfen werde. Sofern konkrete Vorschläge hierzu in den Fraktionen bestünden, könnten diese gerne an die Verwaltung gerichtet werden.

Zum Thema Bürgeranträge erläutert Justiziar Dr. Saturra den an die Fraktionen versandten Vermerk. Demnach sei es der Verwaltung nicht möglich, Anträge und Anregungen von Bürgern als Beschluss vorzuschlagen und zur Abstimmung zu stellen, die technisch, rechtlich oder aus anderen Erwägungen heraus objektiv nicht umsetzbar seien. Eine verwaltungsseitige Prüfung der Anträge und Anregungen sei daher geboten.

Die Ratsherren Becker und Peters führen aus, dass Verwaltungsvorschläge zur Umsetzbarkeit von Bürgeranregungen sinnvoll und gewünscht seien, diese sollten jedoch die Intention und die Inhalte der Anregungen nicht weitestgehend konterkarieren.

Die Verwaltung soll daher beauftragt werden, die Form der Protokollierung von Sitzungen sowie den Umgang mit Bürgeranregungen zu prüfen und das Ergebnis zur Verfügung darzustellen.

Sodann lässt Bürgermeister Bommers über diesen Prüfauftrag abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig