Sitzung: 24.06.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BJ/0355/2021
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, dass
verwaltungsseitig Verfahrensregelungen zum Umgang mit Protokollen und zur
Behandlung von Bürgeranträgen erarbeitet werden, die nach entsprechender
Beratung und Beschlussfassung des Rates Niederschlag in der Geschäftsordnung
finden oder verbindlich festzuhalten sind.
Ratsherr Peters
führt zu den Inhalten des vorliegenden Antrages aus.
Ratsherr Damblon
verweist auf die geltenden Regelungen der Geschäftsordnung zur Protokollierung
von Rats- und Ausschusssitzungen. Dass mit den Inhalten von Protokollen Politik
gemacht werde, gelte es zu vermeiden. Hinsichtlich der Behandlung von
Bürgeranträgen seien in der Vergangenheit nicht regelmäßig die originären Begehren
der Anträge zur Abstimmung gestellt worden. Hierzu bedürfe es jedoch keiner
schriftlich fixierten Regelung.
Bürgermeister
Bommers führt zu den Inhalten und Regelungen der Geschäftsordnung aus. Demnach
seien nach enger Auslegung lediglich Ergebnisprotokolle der Sitzungen zu
fertigen. Üblich sei jedoch die Erstellung von Verlaufsprotokollen, aus denen
sich die Diskussionsverläufe zu den einzelnen Beratungsgegenständen ergäben.
Alternativen zu diesen Verlaufsprotokollen seien entweder Ergebnisprotokolle
oder aber Wortprotokolle, die aufgrund der Umfänge jedoch nicht zweckmäßig
erscheinten. Hinsichtlich der Beratung und Beschlussfassung zu Bürgeranträgen
nach §24 GO NRW verweist er auf den Vermerk des Justiziars, der den Fraktionen
zur Verfügung gestellt worden sei.
Ratsherr Jörgens
weist darauf hin, dass derzeit eine Prüfung zur Einführung von Live-Streams
durch die Verwaltung erfolge. Sofern künftig ein Live-Stream angeboten werde,
könnten alle Diskussionsverläufe im Nachgang verfolgt werden, sodass die
Erstellung von Ergebnisprotokollen ausreichend sei. Für eine Prüfung seitens
der Verwaltung, wie bis dahin mit Protokollierungen umgegangen werde, sei
jedoch kein Antrag nötig.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes verweist ebenfalls auf die geltenden Regelungen der
Geschäftsordnung. Wortprotokolle seien aufgrund ihrer Umfänge keine Lösung. In
Verlaufsprotokollen sei es wichtig, dass sich die genannten Redner in den
Ausführungen wiederfänden. Die Verwaltung solle unter den gegebenen Regelungen
die Art der Protokollierung prüfen.
Bürgermeister
Bommers fasst zusammen, dass die Verwaltung die Umfänge und Darstellungen der
Protokolle prüfen werde. Sofern konkrete Vorschläge hierzu in den Fraktionen
bestünden, könnten diese gerne an die Verwaltung gerichtet werden.
Zum Thema
Bürgeranträge erläutert Justiziar Dr. Saturra den an die Fraktionen versandten
Vermerk. Demnach sei es der Verwaltung nicht möglich, Anträge und Anregungen
von Bürgern als Beschluss vorzuschlagen und zur Abstimmung zu stellen, die
technisch, rechtlich oder aus anderen Erwägungen heraus objektiv nicht
umsetzbar seien. Eine verwaltungsseitige Prüfung der Anträge und Anregungen sei
daher geboten.
Die Ratsherren
Becker und Peters führen aus, dass Verwaltungsvorschläge zur Umsetzbarkeit von
Bürgeranregungen sinnvoll und gewünscht seien, diese sollten jedoch die
Intention und die Inhalte der Anregungen nicht weitestgehend konterkarieren.
Die Verwaltung soll
daher beauftragt werden, die Form der Protokollierung von Sitzungen sowie den
Umgang mit Bürgeranregungen zu prüfen und das Ergebnis zur Verfügung
darzustellen.
Sodann lässt
Bürgermeister Bommers über diesen Prüfauftrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig