Sitzung: 08.06.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Änderungen des von der Verwaltung
vorgelegten Satzungsentwurfs:
1.)
Artikel 2 der VII. Änderungssatzung - § 4 Abs. 2. Satz 6:
Für den Jugendamtsbereich Meerbusch wird die Erhebung eines
Verpflegungsentgeltes in Höhe von monatlich 60,00 € bis 80,00 € bei einer Betreuung an 5 Tagen / Woche durch
die
Kindertagespflegeperson als angemessen anerkannt. Die Erhebung eines darüberhinausgehenden
Verpflegungsgeldes ist gegenüber den Personensorgeberechtigten nachzuweisen und
dem Jugendamt anzuzeigen.
2.)
Artikel 2 der VII. Änderungssatzung - § 4 Abs. 3 Satz 2:
Die Höhe der laufenden Geldleistungsbeträge – bezogen auf die
Sachleistung sowie die Förderungsleistung –
erhöht sich mit Wirkung vom 01.01.2022 um 1,5 %. Die Entscheidung über die
Erhöhung der laufenden Geldleistungsbeträge zum folgenden Kindergartenjahr
trifft der Rat der Stadt Meerbusch jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen
unter Einbeziehung der in den umliegenden Vergleichskommunen geltenden
Geldleistungsbeträge.
3.)
Artikel 2 der VII. Änderungssatzung - §4 Abs. 7 Satz 3:
Die Zahlung der laufenden
Geldleistung erfolgt mit dem ersten offiziellen Betreuungstag entsprechend dem
beantragten Betreuungsumfang gemäß der jeweils aktuellen Geldleistungstabelle.
Hierbei wird jeweils auf volle Betreuungsstunden gerundet. Maßgeblich für die Zahlung der laufenden Geldleistung ist der auf volle
Betreuungsstunden gerundete beantragte Betreuungsumfang zuzüglich zweier
Betreuungsstunden, die zur Flexibilisierung des Betreuungsverhältnisses dienen.
Die Eingewöhnungszeit umfasst in der Regel (…).
4.)
Artikel
2 der VII. Änderungssatzung - hinter dem Änderungstext zu § 4 Abs.
7 wird neu eingefügt:
In
§ 6 Abs. 3 wird als 4. Aufzählungspunkt ergänzt:
- eine
Erklärung, dass ein von § 4 Abs. 2 Satz 6 abweichendes Verpflegungsentgelt
vereinbart wurde.
5.)
Artikel 3 der VII.
Änderungssatzung wird um folgenden Satz ergänzt:
Abweichend
von Satz 1 tritt Artikel 2 hinsichtlich des § 3 Abs. 7 rückwirkend zum
01.08.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
zu 1): einstimmig
Abstimmungsergebnis
zu 2): einstimmig
Abstimmungsergebnis
zu 3): mehrheitlich beschlossen
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
4 |
|
|
Bündnis
90/Die Grünen |
|
2 |
|
SPD |
1 |
|
|
FDP |
1 |
|
|
UWG/Freie
Wähler |
|
1 |
|
Personen,
die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind |
1 |
|
|
Personen,
die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
vorgeschlagen sind |
4 |
|
|
Gesamt: |
11 |
3 |
|
Sachkundige
Bürgerin Schumann hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis
zu 4): einstimmig
Abstimmungsergebnis
zu 5): einstimmig