Beschluss: mehrere Beschlüsse

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Änderungen des von der Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurfs:

 

1.)        Artikel 2 der VII. Änderungssatzung - § 4 Abs. 2. Satz 6:

Für den Jugendamtsbereich Meerbusch wird die Erhebung eines Verpflegungsentgeltes in Höhe von monatlich 60,00 € bis 80,00 € bei einer Betreuung an 5 Tagen / Woche durch die

Kindertagespflegeperson als angemessen anerkannt. Die Erhebung eines darüberhinausgehenden Verpflegungsgeldes ist gegenüber den Personensorgeberechtigten nachzuweisen und dem Jugendamt anzuzeigen.

 

2.)        Artikel 2 der VII. Änderungssatzung - § 4 Abs. 3 Satz 2:

Die Höhe der laufenden Geldleistungsbeträge – bezogen auf die Sachleistung sowie die Förderungsleistung – erhöht sich mit Wirkung vom 01.01.2022 um 1,5 %. Die Entscheidung über die Erhöhung der laufenden Geldleistungsbeträge zum folgenden Kindergartenjahr trifft der Rat der Stadt Meerbusch jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen unter Einbeziehung der in den umliegenden Vergleichskommunen geltenden Geldleistungsbeträge.

 

3.)        Artikel 2 der VII. Änderungssatzung - §4 Abs. 7 Satz 3:

Die Zahlung der laufenden Geldleistung erfolgt mit dem ersten offiziellen Betreuungstag entsprechend dem beantragten Betreuungsumfang gemäß der jeweils aktuellen Geldleistungstabelle. Hierbei wird jeweils auf volle Betreuungsstunden gerundet. Maßgeblich für die Zahlung der laufenden Geldleistung ist der auf volle Betreuungsstunden gerundete beantragte Betreuungsumfang zuzüglich zweier Betreuungsstunden, die zur Flexibilisierung des Betreuungsverhältnisses dienen. Die Eingewöhnungszeit umfasst in der Regel (…).

 

4.)       Artikel 2 der VII. Änderungssatzung - hinter dem Änderungstext zu § 4 Abs. 7 wird neu eingefügt:

 

In § 6 Abs. 3 wird als 4. Aufzählungspunkt ergänzt: 

  • eine Erklärung, dass ein von § 4 Abs. 2 Satz 6 abweichendes Verpflegungsentgelt vereinbart wurde.

5.)       Artikel 3 der VII. Änderungssatzung wird um folgenden Satz ergänzt:

Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 2 hinsichtlich des § 3 Abs. 7 rückwirkend zum 01.08.2020 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis zu 1):              einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu 2):              einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu 3):              mehrheitlich beschlossen

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

4

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

SPD

1

 

 

FDP

1

 

 

UWG/Freie Wähler

 

1

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

1

 

 

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

4

 

 

Gesamt:

11

3

 

 

Sachkundige Bürgerin Schumann hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 4):              einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu 5):              einstimmig