Unter Bezugnahme auf die letzte Sitzung des Sonderausschusses im August 2020 beginnt Stellvertretender Wehrleiter Söhnchen den aktuellen Sachstandsbericht.

 

Zwischenzeitlich habe man sich intensiv mit der Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung befasst, die auf Anraten der Bezirksregierung wie auch des Kreisbrandmeisters in Eigenregie erstellt werde, da maßgebliche Grundlage ohnehin die örtlichen Gegebenheiten seien. Allerdings werde der Entwurf, der zukünftig verstärkt als Steuerungs- und Controllinginstrument dienen werde, seitens der Kommunalagentur auf Plausibilität geprüft. Zur nächsten Sitzung werde entsprechend ein faktenbasierter Entwurf vorliegen, der den aktuellen Anforderungen entspreche und vom Umfang daher auch mit dem bisherigen Brandschutzbedarfsplan nicht mehr vergleichbar sei. Der aktuelle Stand werde derzeit bereits von der Kommunalagentur auf Plausibilität geprüft.

 

Herr Söhnchen erläutert erneut, dass für die Beibehaltung der hier praktizierten Hybridlösung, das heißt für die Unterstützung der ehrenamtlichen Einheiten durch hauptamtliche Kräfte, insbesondere im Tagesbereich, infolge der dezentralen Siedlungsstruktur grundsätzlich ein Standort der Wache in der geografischen Mitte die beste Option sei. Vor diesem Hintergrund sei der Standort Haus Meer eine optimale Lösung, was durch die vorgenommenen Isochronenbetrachtungen, die inzwischen im Zusammenhang mit der Erstellung der aktuellen Brandschutzbedarfsplanung noch weiter ausgearbeitet wurden, bestätigt worden sei.

 

Allein die der Wehrleitung zunächst in ihrer Ausprägung nicht bekannte Taktverdichtung der Rheinbahn habe im Rahmen der letzten Sitzung allerdings zu notwendigen Überlegungen geführt, was diese Verdichtung für den favorisierten Standort bedeute. Mangels Kenntnis von konkreten Fakten und Rahmenbedingungen hätte auf die Anfrage aus dem Ausschuss daher seinerzeit ehrlicherweise nur die Antwort der Wehrleitung erfolgen können, dass der favorisierte Standort ohne bauliche Lösung tot sei.

 

In einem Gespräch mit Vertretern der Rheinbahn wurde zwischenzeitlich geklärt, dass der Schienenverkehr im Bereich Haus Meer technische Lösungen für eine Bahnquerung zu Gunsten der Einsatzmittel auf Grund der besonderen Streckencharakteristik (eigener Gleiskörper, halbautomatischer Betrieb) als unrealistisch angesehen wird.

 

Des Weiteren sei das Gespräch mit der Bezirksregierung gesucht worden, die als Aufsichtsbehörde die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu prüfen habe und somit auch für die Ausnahmegenehmigung nach § 10 BHKG auf Basis der Brandschutzbedarfsplanung zuständig sei. In diesem Zusammenhang wäre natürlich auch die Standortfrage relevant.

 

Ein Ergebnis dieses Gespräches sei es, dass sich die nächste Brandschutzbedarfsplanung nicht ausschließlich auf die Erreichung der Schutzziele und das Einsatzgeschehen fokussiere, sondern auch die „Geschichte“ der Feuerwehr Meerbusch zu erzählen und die Prozesse und Aktivitäten vor Ort zu beschreiben seien. An Hand dieser Informationen ermittelt die Bezirksregierung die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Meerbusch.

 

Ferner sei in diesem Gespräch folgende Auffassung bestätigt worden:

Für NRW gäbe es im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) keine klaren Schutzzielvorgaben, vielmehr müssen diese den örtlichen Verhältnissen entsprechen. So sei in Stadtteilen mit starker Bevölkerung und dichter Bebauung eine Erreichbarkeit des Einsatzortes innerhalb von 8 Minuten und 10 Funktionen erforderlich. In abgelegenen Ortsteilen mit geringer Bevölkerungsdichte und lockerer Bebauung sei dagegen auch ein späteres Eintreffen der 10 Funktionen akzeptabel. Hintergrund dieser Auslegung des BHKG sei letztendlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch die Realisierbarkeit der Vorgaben berücksichtigt.

 

Hinsichtlich der Beurteilung des Standortes äußerte sich die Bezirksregierung insofern, als es grundsätzlich denkbar sei auch einen Standort zu wählen, der zwar befristet mit Einschränkungen verbunden sei, langfristig jedoch eine optimale Lösung darstelle. Für den Zeitraum des Übergangs bis zum Abschluss der baulichen Maßnahmen müssten jedoch geeignete Kompensationsmaßnahmen getroffen und beschrieben werden. Auch spiele der Stand der Planungen für die bauliche Lösung eine Rolle. Herr Söhnchen weist in diesem Zusammenhang auf die noch weiterbestehenden Unklarheiten bezüglich der tatsächlichen Schließungszeiten und die Realisierung der K 9n hin.

 

Abschließend informiert Herr Söhnchen über ein Gespräch des Verwaltungsvorstands und der Wehrleitung mit der Fa. K-Plan bezüglich der beabsichtigten Auftragsvergabe für eine Standortanalyse. Seitens der Mitarbeiterin der Fa. K-Plan wurde allerdings erklärt, dass über die umfänglichen Analysen der Wehrleitung hinaus K-Plan diesbezüglich nicht weiter zielführend unterstützen könne.

 

In diesem Zusammenhang verweist Herr Söhnchen auf die bereits am Verfahren teilnehmenden Akteure:

 

  • Wehrleitung/Verwaltung
  • Kreisbrandmeister
  • Bezirksregierung
  • Kommunalagentur

 

Insofern rate er dringend davon ab, noch eine weitere externe Expertise einzubeziehen.

 

Vorschlag der Wehrleitung wie auch der Verwaltung sei es dagegen, den Auftrag ebenfalls an die Kommunalagentur zu vergeben, da diese im Zusammenhang mit der Prüfung der Brandschutzbedarfsplanung ohnehin bereits mit wesentlichen Fakten für die Analyse vertraut sei und auch Synergieeffekte bei der Auftragsvergabe zu erwarten wären. Dabei solle kein Standort präferiert, sondern ergebnisoffen geprüft werden.

 

Im Rahmen einer kurzen Aussprache wird seitens aller Fraktionen der Vorschlag der Wehrleitung als schlüssig und zielführend begrüßt.