Ratsherr Bertholdt äußert seine Verwunderung bezüglich der zuvor von Stellvertretendem Wehrleiter Söhnchen geäußerten Informationen zu der Verbindlichkeit der 8 minütigen Hilfsfrist. Herr Söhnchen erklärt dazu, dass es sich bei der Festlegung von Bemessungskriterien um ein sehr komplexes Thema handele, welches im Rahmen einer solchen Sitzung nicht umfassend erörtert werden könne. Er könne sich letztendlich nur auf die Vorgaben der für uns zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf beziehen. In diesem Zusammenhang verweist er allerdings darauf, dass diesem Thema ein ausführlicher Abschnitt in der zukünftigen Brandschutzbedarfsplanung gewidmet sei.

 

Herr Bommers schließt die Sitzung mit Hinweis auf die weitergehenden Erörterungen im nächsten Ausschuss nach der Sommerpause. Vor diesem Hintergrund bittet Ratsherr Quaß dann auch die Rheinbahn entsprechend zu beteiligen und Ratsherr Gabernig um eine Ermittlung der Gesamtkosten für das weitere Vorgehen.