Beschluss:

 

1.     Beschluss über Anregungen gem. § 125 (2) BauGB i. V. m. §1 (6) BauGB

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslage vom 26.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 wurden Anregungen und Bedenken zur vorgestellten Ausbauplanung vorgebracht.

 

 

2.      Abschließender Empfehlungsbeschluss an den Rat gem. § 125 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander den Plan für den Ausbau der Gemeindestraße „Schützenstraße von Langster Straße K1 bis Schützenstraße 13“ in Meerbusch-Langst-Kierst in der Fassung vom 20.05.2021 gem. § 125 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung zu beschließen

 


Abstimmungsergebnis zu 1.:

einstimmig

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

1

1

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

4

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE FRAKTION

1

 

 

Gesamt:

16

1

0

 

Ratsherr Thywissen gibt bekannt, dass er nicht mehr Eigentümer der Immobilie auf der Schützenstraße und somit auch nicht mehr befangen sei.

 

Ratsherr Banse ist der Meinung, dass im Beschluss vom 17.03.2021 eine Pflasterung vorgesehen gewesen sei und die nun vorgelegte Planung einen ganz anderen Charakter habe. Andere Ausschussmitglieder teilen diese Auffassung nicht. Herr Hartenstein erklärt, dass keine Änderung vorgenommen worden sei, es sei lediglich auf Anliegerwünsche eingegangen worden.

 

Ratsherr Banse stellt folgenden Beschlussantrag.

 

Beschlussantrag:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau beschließt, den am 17.03.2021 unter TOP 6 gefassten Beschluss zurückzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

SPD

2

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

4

 

UWG/Freie Wähler

 

1

 

DIE FRAKTION

 

 

1

Gesamt:

2

14

10