Sitzung: 17.06.2021 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/1340/2021
Beschluss:
- Den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen
der Beteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt
(Anlage
1A).
- Der
Bebauungsplan-Entwurf Nr. 313, Meerbusch-Lank-Latum, “Uerdinger Straße /
Claudiusstraße / Schulstraße“ (Anlage 2 und Anlage 3) wird beschlossen.
- Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 313, Meerbusch-Lank-Latum, “Uerdinger Straße / Claudiusstraße / Schulstraße“ vom 10. Mai 2021 wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB mit der Begründung in der Fassung vom 10. Mai 2021 (Anlage 4) für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.
Frau Briese stellt den Bebauungsplan Nr. 313 anhand
von Folien vor, die dem Protokoll beigefügt sind.
Ratsherr Schoenauer erklärt, dass die CDU-Fraktion
einer moderaten Innenverdichtung der Stadt zustimmt. Wichtig in diesem Bereich
ist dabei die Unterschutzstellung der Villa Jansen. Die Rechte des Eigentümers
sind dabei zu akzeptieren und zu beachten. Aber eine endgültige Entwurfszustimmung
kann heute noch nicht erfolgen, da erst die Offenlage abgewartet werden muss.
Die Fraktion wird dem Beratungsvorschlag folgen, den Entwurf in die Offenlage
zu geben.
Sachkundiger Bürger Schmoll erklärt, dass auch die
UWG-Fraktion eine Innenverdichtung für sehr sinnvoll hält. Der vorliegende
Entwurf sei jedoch auf absolute Maximierung ausgelegt, wodurch ein Widerspruch
zur Randbebauung entstehe. Staffelgeschossige Gebäude wären denkbar und der
grüne Charakter müsse unbedingt erhalten bleiben. Es bestehe die Gefahr, dass
die Garage aufgrund des bisherigen Entwurfs unbegrünt bleibt. Bisher zeigt der
Entwurf keinen Baumbestand. Die UWG-Fraktion würde einem nachgebesserten
Entwurf zustimmen, der besser an die Umgebung angepasst wird, d.h. 16 statt 20
m Bautiefe und II statt III Geschosse. Damit wäre dann auch das Gebot des
Abstandes zu den Nachbarn erfüllt. Deshalb muss eine weitere Beratung erfolgen
und die endgültige Entwurfsentscheidung verschoben werden. Falls keine
Änderungen erfolgen sollten, wird die Fraktion dem Entwurf nicht zustimmen.
Ratsfrau Driesel erklärt, dass auch die Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen die Innenverdichtung für sinnvoll hält. Sie bemängelt
ebenfalls die Maximierung des Baufensters und wünscht sich eine Reduzierung der
Baukörper. Wichtig wäre dort auch Grünflächen anzulegen und Bäume zu pflanzen.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass sich
auch die SPD-Fraktion einer Innenverdichtung nicht verschließen möchte. Dieses
Gebiet ist für eine Innenverdichtung sehr interessant. Wenn die Abwägung zu
einem späteren Zeitpunkt erfolgt, wird die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage
voraussichtlich zustimmen.
Ratsfrau Danes erklärt, dass die FDP-Fraktion der
Vorlage zustimmen wird, da ja die Möglichkeit einer anderen Bebauung besteht.
Ein- oder Zweifamilienhäuser wären wünschenswert. Sie betont, dass wenn es zur
Planung eines Flachdaches kommt, auch eine Begrünung erfolgen muss.
Frau Briese erklärt, dass die Dachbegrünung gemäß
Festsetzungen, siehe Vorlagenseite 40, vorgeschrieben ist. Des Weiteren handelt
es sich bei der Garage um eine Tiefgarage, denn das Ziel ist es den
Parkcharakter um die Villa herum zu erhalten. Der Entwurf, der auch eine
Höhenbegrenzung enthält, ist mit dem LVR abgestimmt.
Sachkundiger Bürger Radmacher fragt zum einen, warum
die Tiefgarage nicht gleich auch für die drei neu entstehenden Häuser mit
nutzbar ist. So entsteht eine zusätzliche Oberflächenversiegelung. Und zum
anderen, wie sich die Grundflächen- und Geschosszahlen verändern würden, wenn
die Villa Jansen nicht berücksichtigt wird und nur die übrigen Flächen
betrachtet werden.
Frau Briese erläutert, dass die Tiefgarage für die
beiden Baukörper auf dem Grundstück der Villa Jansen bindend ist. Die
Kann-Vorschrift bezieht sich auf das 3. Baufenster für ein Mehrfamilienhaus
hinter dem Anwesen Claudiusstraße 31-33, damit alle Möglichkeiten für die
Ausgestaltung offenbleiben, entweder eine Tiefgarage, oder bei einer
Einfamilienhaus-Bebauung eine andere entsprechende Lösung.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Wohngebiet ist gegliedert. Im „hinteren Teil“
ist eine GRZ von max. 0,4 und GFZ von max. 1,2 festgesetzt. Im „vorderen Teil“
mit der denkmalgeschützten Villa ist diese niedriger. Die festgesetzte GRZ/GFZ
wird gem. beigefügter Berechnung eingehalten. Die förmliche Prüfung erfolgt
erst im Baugenehmigungsverfahren. Die Berechnung der GRZ ist der Niederschrift
beigefügt.
Ratsherr Quaß beantragt, über die einzelnen Punkte
separat abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
zu 1.:
Mehrheitlich
angenommen.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU
( 7 ) |
6 |
|
1 |
FDP
( 2 ) |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen ( 4 ) |
4 |
|
|
SPD
(2) |
2 |
|
|
Die Fraktion
(1) |
1 |
|
|
UWG / Freie Wähler ( 1 ) |
1 |
|
|
Gesamt: ( 17 ) |
16 |
|
1 |
Abstimmungsergebnis
zu 2.:
Mehrheitlich
angenommen.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU
( 7 ) |
7 |
|
|
FDP
( 2 ) |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen ( 4 ) |
|
4 |
|
SPD
(2) |
2 |
|
|
Die Fraktion
(1) |
1 |
|
|
UWG / Freie Wähler ( 1 ) |
1 |
|
|
Gesamt: ( 17 ) |
13 |
4 |
|
Abstimmungsergebnis
zu 3.:
Einstimmig
angenommen.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU
( 7 ) |
7 |
|
|
FDP
( 2 ) |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen ( 4 ) |
4 |
|
|
SPD
(2) |
2 |
|
|
Die Fraktion
(1) |
1 |
|
|
UWG / Freie Wähler ( 1 ) |
1 |
|
|
Gesamt: ( 17 ) |
17 |
|
|