Beschluss:

 

 

  1. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird zugestimmt (Anlage 1A).

 

  1. Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 313, Meerbusch-Lank-Latum, “Uerdinger Straße / Claudiusstraße / Schulstraße“ (Anlage 2 und Anlage 3) wird beschlossen.

 

  1. Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 313, Meerbusch-Lank-Latum, “Uerdinger Straße / Claudiusstraße / Schulstraße“ vom 10. Mai 2021 wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB mit der Begründung in der Fassung vom 10. Mai 2021 (Anlage 4) für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.

 


Frau Briese stellt den Bebauungsplan Nr. 313 anhand von Folien vor, die dem Protokoll beigefügt sind.

 

Ratsherr Schoenauer erklärt, dass die CDU-Fraktion einer moderaten Innenverdichtung der Stadt zustimmt. Wichtig in diesem Bereich ist dabei die Unterschutzstellung der Villa Jansen. Die Rechte des Eigentümers sind dabei zu akzeptieren und zu beachten. Aber eine endgültige Entwurfszustimmung kann heute noch nicht erfolgen, da erst die Offenlage abgewartet werden muss. Die Fraktion wird dem Beratungsvorschlag folgen, den Entwurf in die Offenlage zu geben.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll erklärt, dass auch die UWG-Fraktion eine Innenverdichtung für sehr sinnvoll hält. Der vorliegende Entwurf sei jedoch auf absolute Maximierung ausgelegt, wodurch ein Widerspruch zur Randbebauung entstehe. Staffelgeschossige Gebäude wären denkbar und der grüne Charakter müsse unbedingt erhalten bleiben. Es bestehe die Gefahr, dass die Garage aufgrund des bisherigen Entwurfs unbegrünt bleibt. Bisher zeigt der Entwurf keinen Baumbestand. Die UWG-Fraktion würde einem nachgebesserten Entwurf zustimmen, der besser an die Umgebung angepasst wird, d.h. 16 statt 20 m Bautiefe und II statt III Geschosse. Damit wäre dann auch das Gebot des Abstandes zu den Nachbarn erfüllt. Deshalb muss eine weitere Beratung erfolgen und die endgültige Entwurfsentscheidung verschoben werden. Falls keine Änderungen erfolgen sollten, wird die Fraktion dem Entwurf nicht zustimmen.

 

Ratsfrau Driesel erklärt, dass auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Innenverdichtung für sinnvoll hält. Sie bemängelt ebenfalls die Maximierung des Baufensters und wünscht sich eine Reduzierung der Baukörper. Wichtig wäre dort auch Grünflächen anzulegen und Bäume zu pflanzen.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass sich auch die SPD-Fraktion einer Innenverdichtung nicht verschließen möchte. Dieses Gebiet ist für eine Innenverdichtung sehr interessant. Wenn die Abwägung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, wird die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage voraussichtlich zustimmen.

 

Ratsfrau Danes erklärt, dass die FDP-Fraktion der Vorlage zustimmen wird, da ja die Möglichkeit einer anderen Bebauung besteht. Ein- oder Zweifamilienhäuser wären wünschenswert. Sie betont, dass wenn es zur Planung eines Flachdaches kommt, auch eine Begrünung erfolgen muss.

 

Frau Briese erklärt, dass die Dachbegrünung gemäß Festsetzungen, siehe Vorlagenseite 40, vorgeschrieben ist. Des Weiteren handelt es sich bei der Garage um eine Tiefgarage, denn das Ziel ist es den Parkcharakter um die Villa herum zu erhalten. Der Entwurf, der auch eine Höhenbegrenzung enthält, ist mit dem LVR abgestimmt.

 

Sachkundiger Bürger Radmacher fragt zum einen, warum die Tiefgarage nicht gleich auch für die drei neu entstehenden Häuser mit nutzbar ist. So entsteht eine zusätzliche Oberflächenversiegelung. Und zum anderen, wie sich die Grundflächen- und Geschosszahlen verändern würden, wenn die Villa Jansen nicht berücksichtigt wird und nur die übrigen Flächen betrachtet werden.

 

Frau Briese erläutert, dass die Tiefgarage für die beiden Baukörper auf dem Grundstück der Villa Jansen bindend ist. Die Kann-Vorschrift bezieht sich auf das 3. Baufenster für ein Mehrfamilienhaus hinter dem Anwesen Claudiusstraße 31-33, damit alle Möglichkeiten für die Ausgestaltung offenbleiben, entweder eine Tiefgarage, oder bei einer Einfamilienhaus-Bebauung eine andere entsprechende Lösung.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das Wohngebiet ist gegliedert. Im „hinteren Teil“ ist eine GRZ von max. 0,4 und GFZ von max. 1,2 festgesetzt. Im „vorderen Teil“ mit der denkmalgeschützten Villa ist diese niedriger. Die festgesetzte GRZ/GFZ wird gem. beigefügter Berechnung eingehalten. Die förmliche Prüfung erfolgt erst im Baugenehmigungsverfahren. Die Berechnung der GRZ ist der Niederschrift beigefügt.

 

Ratsherr Quaß beantragt, über die einzelnen Punkte separat abzustimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis zu 1.:

 

Mehrheitlich angenommen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

6

 

1

FDP          ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

SPD         (2)

2

 

 

Die Fraktion      (1)

1

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

16

 

1

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

Mehrheitlich angenommen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

FDP          ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

 

4

 

SPD         (2)

2

 

 

Die Fraktion      (1)

1

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

13

4

 

 

Abstimmungsergebnis zu 3.:

 

Einstimmig angenommen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

FDP          ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

SPD         (2)

2

 

 

Die Fraktion      (1)

1

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

17