Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.
Herr
Baldus erklärt, dass
Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung von Landesförderungen des
Anteils der Grundstückseigentümer bei nach §8 KAG NRW beitragspflichtigen
Straßenbau- und Beleuchtungsmaßnahmen der Beschluss eines Straßen- und
Wegekonzept sei. Er und Herr Hartenstein betonen ausdrücklich, dass es sich
hier lediglich um eine Formalie handle und nicht um eine abschließende Entscheidung
über die zukünftige Durchführung von KAG Maßnahmen. Jede einzelne Maßnahme
werde wie bisher im Ausschuss nochmals zum Beschluss vorgestellt. Bisher seien
geplante KAG-Maßnahmen im Haushalt für die folgenden Jahre aufgelistet worden.
Das neue Gesetzt sehe vor, dass dies in Zukunft in Form einer Liste zu erfolgen
habe, die öffentlich ist. Es werde also nicht vom bisherigen Verfahren
abgewichen sondern nur zusätzlich die vorgelegte Liste geführt, die jedoch
jederzeit angepasst werden könne.
Ratsherr
Thywissen merkt an, dass in der CDU Fraktion noch Diskussionsbedarf bestehe und
er die Vertagung beantrage.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig