Beschluss:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau beschließt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

 


Herr Baldus erklärt, dass Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung von Landesförderungen des Anteils der Grundstückseigentümer bei nach §8 KAG NRW beitragspflichtigen Straßenbau- und Beleuchtungsmaßnahmen der Beschluss eines Straßen- und Wegekonzept sei. Er und Herr Hartenstein betonen ausdrücklich, dass es sich hier lediglich um eine Formalie handle und nicht um eine abschließende Entscheidung über die zukünftige Durchführung von KAG Maßnahmen. Jede einzelne Maßnahme werde wie bisher im Ausschuss nochmals zum Beschluss vorgestellt. Bisher seien geplante KAG-Maßnahmen im Haushalt für die folgenden Jahre aufgelistet worden. Das neue Gesetzt sehe vor, dass dies in Zukunft in Form einer Liste zu erfolgen habe, die öffentlich ist. Es werde also nicht vom bisherigen Verfahren abgewichen sondern nur zusätzlich die vorgelegte Liste geführt, die jedoch jederzeit angepasst werden könne.

 

Ratsherr Thywissen merkt an, dass in der CDU Fraktion noch Diskussionsbedarf bestehe und er die Vertagung beantrage.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig