Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Über die Weiterleitung des Landeszuschusses nach § 48 KiBiz – Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten - in Höhe von 128.000 € mit einer Erhöhung durch das Jugendamt um 25 % (= gesamt 160.000 €) wird folgender Beschluss gefasst:

 

-        Die anteilige Auszahlung des Zuschusses für das Kindergartenjahr 2020/21 erfolgt an Träger, deren Einrichtungen bereits Öffnungen über das geforderte Maß hinaus anbieten, berechnet auf Grundlage der Anzahl der zusätzlich geleisteten Stunden.

-        Die Berechnung der in den folgenden Kindergartenjahren weiterzuleitenden Mittel soll insbesondere auf der Grundlage der dem jeweiligen Träger/Tagespflegeperson entstehenden zusätzlichen Personalkosten pro Stunde bzw. Öffnungstag erfolgen, max. jedoch im Rahmen der über den Landeszuschuss zur Verfügung stehenden Mittel.

 


Ratsherr Fliege äußert sein Erstaunen, dass die Verwaltungsvorlage nicht die im Antrag unter TOP 14.2 genannten Punkte aufgreife.

 

Fachbereichsleiter Annacker räumt ein, dass der Verwaltungsvorschlag derzeit noch nicht der große Wurf sei und grundsätzlich andere Öffnungszeiten, Randzeiten und auch Schließzeiten angestrebt würden – alles im Hinblick auf eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Potenzial sehe er durch personelle Flexibilisierung, z.B. durch Berücksichtigung der Urlaubsplanungen der Eltern. Auch die Anzahl der Schließungstage sei ein Faktor. Das KiBiz ermögliche 20–27 Schließungstage im Jahr, die städtischen Einrichtungen hätten jährlich lediglich jeweils 15 feste Schließtage, was eine unterjährige Verteilung der Urlaubsansprüche erleichtere.

Gespräche mit den freien Trägern seien geplant. Zudem seien Nachbesserungen zu prüfen, falls die vorgeschlagene Finanzierung nicht auskömmlich sei.

In diesem Zusammenhang weist Fachbereichsleiter Annacker darauf hin, dass sich zur Tabelle über die längeren Öffnungszeiten in der Vorlage zwischenzeitlich eine Änderung ergeben habe: die Kita Rheinräuber sei mit 6 statt 2 Gruppen zu berücksichtigen.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert weiter, dass er anders als im Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN benannt, kein starres Angebot in jedem Stadtteil anstrebe. Die Verwaltung werde versuchen, mehr Flexibilisierung ins System zu bringen, auch durch Unterstützung und Nutzung der Angebote der Tagespflege. Spätestens zum Kita-Jahr 2022/23 solle ein Konzept vorliegen, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gefördert werden könne. Der vorliegende Beschlussvorschlag beziehe sich daher zunächst auf die Förderung im Kita-Jahr 2021/22.

 

Ratsherr Fliege betont, dass nicht nur die städtischen Einrichtungen, sondern alle Träger zur Flexibilisierung aufgefordert seien. Neben den Randzeiten gehe es auch um Ferienschließzeiten. Insbesondere für Alleinerziehende seien die Übergangzeiten von Kindertagespflege zu Kita zu Schule eine große Herausforderung. 

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag.

 

 

Der Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN zum Kita-Jahr 2022/23 wird wegen des Sachzusammenhanges im Anschluss ebenfalls einstimmig beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig