Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, zunächst für die Martinusschule und die Adam-Riese-Grundschule, mit der Umsetzung einer Poollösung nach dem vorliegenden Konzept (Anlage).

Nach angemessener Zeit ist über Evaluationsergebnisse zu berichten.


Fachbereichsleiter Annacker erläutert das Projekt, mit dem eine größere Flexibilität in das Unterstützungssystem gebracht und damit auch der Bedarf an Einzelfallhilfen mit 1:1-Begleitung reduziert werden solle. Den Schulen würden ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt, um weiterhin alle Bedarfe zu decken. Eine Reduzierung des finanziellen Aufwandes für Integrationshilfen in Schule sei bestenfalls ein erhoffter positiver Begleiteffekt.

 

Auf Nachfrage von Vorsitzender Schoppe bezüglich der qualitativen Anforderungen an eine Integrationshilfe bestätigt Fachbereichsleiter Annacker, dass es keine entsprechende Vorgabe zur Ausbildung gebe. Die beauftragten Träger – insbesondere OBV e.V., Gemeinsam Leben und Erleben gGmbH und Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH – nähmen den Personaleinsatz in Bezug auf Geeignetheit sowie Vor- und Fortbildung aber verantwortungsvoll wahr.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Fliege bezüglich möglicherweise geplanter Personaleinsparungen und der Beteiligung der Verbände erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass auch künftig eine ausreichende Zahl von Integrationshelfern zur Verfügung stehen werde. Der Pool ermögliche aber eine größere Flexibilität in der Bedarfsdeckung, da bisher aufgrund des individuellen Rechtsanspruchs keine (alternative) Betreuung anderer Kinder möglich sei.

Gleichwohl sei ein individueller Rechtsanspruch durch einen JHA-Beschluss nicht zu beschränken. Die aufwändige Prüfung entsprechender Anträge sei aber entbehrlich, wenn der Bedarf im Rahmen des Pools durch die Schule bereits gedeckt werden könne.

 

Fachbereichsleiter Annacker berichtet weiter, dass die Verwaltung mit den in Frage kommenden Trägern im Gespräch sei und weist darauf hin, dass beim Rhein-Kreis Neuss bereits ein ähnliches Modell unter dem Dach der Sozialhilfe laufe. Angesichts der SGB VIII-Reform, wonach ab 2028 alle Kinder mit ihren Bedarfen in den Bereich der Jugendhilfe fallen werden, halte er eine Beteiligung unter Verantwortung der Sozialhilfe nicht für sinnvoll.

 

Auf Nachfrage von Frau Blöcker-Lehmhaus erläutert Fachbereichsleiter Annacker weiter, dass der Projektstart zunächst an den beiden Grundschulen mit dem höchsten Ressourcenbedarf erfolge. Grundsätzlich seien aber an allen Schulen Integrationshelfer eingesetzt; auch in weiterführenden Schulen, was bei zunehmendem Alter im Einzelfall auch zu Akzeptanzproblemen führe. Sogenannte Schwerpunktschulen gebe es in Meerbusch nicht. Perspektivisch könne auch eine schulübergreifende Poollösung möglich sein.

 

Sachkundiger Bürger Eimer berichtet, dass die IntegrationshelferInnen zumeist in prekären Arbeitsverhältnissen tätig seien, da im Rahmen der Bewilligung nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt würden. Ausfallzeiten z.B. wegen Krankheit oder in Ferienzeiten bedeuteten damit auch Einnahmeausfälle. Er unterstütze die Poollösung – insbesondere an den beiden zu Beginn ausgewählten Schulen mit engagierten Schulleitungen. Es sei jedoch sicher zu stellen, dass die Integrationshelfer nicht zu Unterstützungsleistungen der Lehrer eingesetzt würden.

 

Gemeinsam mit Ratsherrn Neuhausen hält er eine Evaluation des Projektes für sinnvoll und bittet zu gegebener Zeit um Bericht.

 

Sodann wird dem Beschlussvorschlag einvernehmlich zugestimmt, ergänzt um den Auftrag der Evaluation.

 

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig