Sitzung: 11.05.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Anmerkung
der Schriftführerin:
Folgendes
gab Frau Frey nach der Sitzung zu Protokoll:
(1)
Wann genau wurde
diese Vereinbarung zum Amphibienschutz zwischen Kaarst und Meerbusch getroffen?
War zu diesem Zeitpunkt schon das beidseitige Durchfahrtsverbot zwischen
Meerbusch und Kaarst in Kraft getreten?
Diese
Vereinbarung (Federführung liegt bei der Stadt Kaarst) wurde mit dem Bau des
Tunnels getroffen (1989/1990). Ob es damals ein beidseitiges Durchfahrtverbot
gab, kann die Verwaltung nicht sagen.
(2)
Welche Kaarster und
Meerbuscher Behörden/Ämter waren an der Vereinbarung beteiligt?
Umweltamt der Stadt Kaarst, Umweltbeauftragte der Stadt
Meerbusch, Nabu-Gruppe der Stadt Kaarst, Untere Landschaftsbehörde des
Rhein-Kreis-Neuss.
(3)
Existiert eine
schriftliche Version der Vereinbarung, aus der hervorgeht, welche Maßnahme(n)
von Kaarst und Meerbusch getroffen werden sollten, um zu verhindern, dass
massenhaft Amphibien während der Frühjahrswanderung überfahren werden?
Nein,
alle Betroffenen waren sich einig welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und
deshalb wurde damals keine schriftliche Vereinbarung mit Unterschriften
formuliert. Seit ca.30 Jahren wird nach der Vereinbarung gearbeitet.
Der
Austausch über die Maßnahmen zwischen der Stadt Kaarst, der Stadt Meerbusch und
der NABU –Gruppe findet bist heute statt. Bei der Durchführung der Maßnahmen verlassen
sich die Städte Kaarst und Meerbusch bei Amphibienrettungsaktionen auf die
Fachkompetenz der NABU-Gruppe. Das Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt hat vor 2
Jahren einen zusätzlichen Profiamphibienzaun (900m) finanziert, deren Einsatz
deutlich die Zahl der überfahrenen Amphibien reduziert hat.
Der
Zeitpunkt der Aufstellung der Bake wird zwischen der Nabu-Gruppe Kaarst und der
Stadt Kaarst abgesprochen.
Eine (Teil)Absperrung auf Meerbuscher Stadtgebiet
aufzustellen wäre Sache der Meerbuscher Straßenverkehrsbehörde.
(4)
Warum stellt die
Stadt Kaarst seit langem jedes Jahr eine temporäre Teilabsperrung auf
Meerbuscher Stadtgebiet auf und nicht die Stadt Meerbusch selber?
Die
gleichzeitiger Aufstellung der Baken macht Sinn, und ist so vereinbart worden.
Das
jährliche Aufstellen der Kaarster Teilabsperrung am Durchfahrtverbotsschild Am
Berg sollte dem Amphibienschutz dienen, wurde aber durch den Zusatz „Anwohner
und Zufahrt Hofläden frei“ über Jahre hinweg ins genaue Gegenteil verkehrt,
zugunsten mehrerer Interessengruppen in Kaarst und Meerbusch. Mit diesem Zusatz
hebelte das Kaarster Ordnungsamt das seit 1991 bestehende ganzjährige
Meerbuscher Durchfahrtsverbot aus, und zwar ganz bewusst in dem Zeitraum, in
dem Tausende Amphibien die Broicherseite überqueren, sodass im Laufe der Jahre
massenhaft Erdkröten, Molche und Frösche auf der 2,1 km langen Strecke
überfahren wurden.
(5)
Warum wurde diese
rechtswidrige Beschilderung durch das Kaarster Ordnungsamt, die das seit über
30 Jahren bekannte Problem des Schleichwegverkehrs noch verstärkte, vom
Meerbuscher Ordnungsamt toleriert? Gab es keine Kontrollen in all den Jahren?
Kontrollen
führt nicht das Ordnungsamt, sondern die Polizei.