Anmerkung der Schriftführerin:

Folgendes gab Frau Frey nach der Sitzung zu Protokoll:

 

(1)    Wann genau wurde diese Vereinbarung zum Amphibienschutz zwischen Kaarst und Meerbusch getroffen? War zu diesem Zeitpunkt schon das beidseitige Durchfahrtsverbot zwischen Meerbusch und Kaarst in Kraft getreten?

 

Diese Vereinbarung (Federführung liegt bei der Stadt Kaarst) wurde mit dem Bau des Tunnels getroffen (1989/1990). Ob es damals ein beidseitiges Durchfahrtverbot gab, kann die Verwaltung nicht sagen.

 

(2)    Welche Kaarster und Meerbuscher Behörden/Ämter waren an der Vereinbarung beteiligt?

 

Umweltamt der Stadt Kaarst, Umweltbeauftragte der Stadt Meerbusch, Nabu-Gruppe der Stadt Kaarst, Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Kreis-Neuss.

 

(3)    Existiert eine schriftliche Version der Vereinbarung, aus der hervorgeht, welche Maßnahme(n) von Kaarst und Meerbusch getroffen werden sollten, um zu verhindern, dass massenhaft Amphibien während der Frühjahrswanderung überfahren werden?

 

Nein, alle Betroffenen waren sich einig welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und deshalb wurde damals keine schriftliche Vereinbarung mit Unterschriften formuliert. Seit ca.30 Jahren wird nach der Vereinbarung gearbeitet.

Der Austausch über die Maßnahmen zwischen der Stadt Kaarst, der Stadt Meerbusch und der NABU –Gruppe findet bist heute statt. Bei der Durchführung der Maßnahmen verlassen sich die Städte Kaarst und Meerbusch bei Amphibienrettungsaktionen auf die Fachkompetenz der NABU-Gruppe. Das Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt hat vor 2 Jahren einen zusätzlichen Profiamphibienzaun (900m) finanziert, deren Einsatz deutlich die Zahl der überfahrenen Amphibien reduziert hat.

Der Zeitpunkt der Aufstellung der Bake wird zwischen der Nabu-Gruppe Kaarst und der Stadt Kaarst abgesprochen.

Eine (Teil)Absperrung auf Meerbuscher Stadtgebiet aufzustellen wäre Sache der Meerbuscher Straßenverkehrsbehörde.

 

(4)    Warum stellt die Stadt Kaarst seit langem jedes Jahr eine temporäre Teilabsperrung auf Meerbuscher Stadtgebiet auf und nicht die Stadt Meerbusch selber?

Die gleichzeitiger Aufstellung der Baken macht Sinn, und ist so vereinbart worden.

Das jährliche Aufstellen der Kaarster Teilabsperrung am Durchfahrtverbotsschild Am Berg sollte dem Amphibienschutz dienen, wurde aber durch den Zusatz „Anwohner und Zufahrt Hofläden frei“ über Jahre hinweg ins genaue Gegenteil verkehrt, zugunsten mehrerer Interessengruppen in Kaarst und Meerbusch. Mit diesem Zusatz hebelte das Kaarster Ordnungsamt das seit 1991 bestehende ganzjährige Meerbuscher Durchfahrtsverbot aus, und zwar ganz bewusst in dem Zeitraum, in dem Tausende Amphibien die Broicherseite überqueren, sodass im Laufe der Jahre massenhaft Erdkröten, Molche und Frösche auf der 2,1 km langen Strecke überfahren wurden.

 

(5)    Warum wurde diese rechtswidrige Beschilderung durch das Kaarster Ordnungsamt, die das seit über 30 Jahren bekannte Problem des Schleichwegverkehrs noch verstärkte, vom Meerbuscher Ordnungsamt toleriert? Gab es keine Kontrollen in all den Jahren?

Kontrollen führt nicht das Ordnungsamt, sondern die Polizei.