Anmerkung der Schriftführerin:

Nach der Sitzung gibt Herr Brockmann folgendes zu Protokoll:

Zu 1) Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt dem Rhein-Kreis Neuss mit seiner Kreispolizeibehörde. Diese ist informiert und führt Kontrolle im Rahmen des Möglichen durch.

 

Zu 2) Es handelt sich nicht um einen Unfallschwerpunkt. Deswegen sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.