Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege in der Fassung des gemeinsamen Änderungsantrages von den Fraktionen CDU und FDP vom 07.06.2021 und der dazu erfolgten Beschlussfassung vom 08.06.2021 gemäß der anliegenden VII. Änderungssatzung (Anlage 1) zu beschließen.


Die Beratung der Verwaltungsvorlage TOP 6.1 erfolgt zusammen mit dem Änderungsantrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN – TOP 6.1.1 – , dem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU / FDP – TOP 6.1.2 – sowie dem Antrag auf Vertagung von Ratsherrn Rettig – TOP 14.3 -.

 

Die Abstimmung zu TOP 6.1 erfolgt im Anschluss an die Beschlussfassung zu den weitergehenden Änderungsanträgen von Ratsherrn Rettig, Bündnis 90/DIE GRÜNEN  und der Fraktionen CDU/FDP.

 

Die Protokollierung der Beratung erfolgt vollständig unter TOP 6.1.

 

 

Ratsherr Fliege begründet die Anträge von Bündnis90/DIE GRÜNEN. Er sehe weder für eine stundengenaue Abrechnung noch die Abschaffung des bisherigen 5-Stunden-Korridors – oder auch der von CDU/FDP beantragten 2-Stufen-Regelung - einen Anlass. Den Eltern gehe mit dieser Neuregelung die bisherige Flexibilität verloren.

Zudem bittet er um Erläuterung, warum die Beschlussvorlage sich ausschließlich auf die Kindertagespflege beziehe, obwohl die Satzung auch die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen als auch OGATA umfasse.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass aufgrund der KiBiz-Reform mit Einführung der mittelbaren Bildungs- und Betreuungszeiten eine Anpassung der Satzung erforderlich sei. Verwaltungsseitig sei die bisherige Handhabung der Abgeltung im Rahmen des 5-Stunden-Korridors als ausreichend angesehen worden. Aufgrund Kritik aus der Politik habe die Verwaltung einen neuen Vorschlag mit stundengenauer Abrechnung der Betreuungsstunden sowie Berücksichtigung einer zusätzlichen Stunde für die mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit erarbeitet. Dies diene der transparenten und gerechten Finanzierung der Betreuungsleistung.

Ratsherr Fliege kritisiert hier die Orientierung am Mindeststandard des KiBiz für die mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit, welches mehr als eine Stunde ermögliche.

 

Die Beschränkung der Beschlussvorlage auf die Kindertagespflege begründet Erster Beigeordneter Maatz im Weiteren mit der intensiven Behandlung in der letzten Sitzung und insbesondere dem Auftrag aus der Haushaltsberatung 2021. Danach sollten Verwaltung und Fraktionen Modellvorschläge zur Neuaufstellung der Beitragstabelle erarbeiten. In der Informationsvorlage zu TOP 7.1 stelle die Verwaltung daher zwei mögliche Modelle vor.

Die unter TOP 6.1 vorliegende Beschlussvorlage sehe allerdings aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen – anders als zunächst noch in der Haushaltsberatung 2021 vorgesehen – von der 5%igen Erhöhung der Elternbeiträge ab.

 

Im Weiteren begründet Ratsherr Fliege den Antrag auf Festlegung des von den Eltern zu leistenden Verpflegungsbeitrages auf monatlich 112,50 € analog der in der Stadt Düsseldorf geltenden Regelung. Ratsherr Mocka unterstützt den Antrag. Ein Höchstbetrag von 80,00 € sei angesichts des mit der Nahrungszubereitung verbundenen Aufwandes und zur Gewährleistung ausreichender Qualität nicht ausreichend.

Erster Beigeordneter Maatz verweist auf die Empfehlung des LVR. Damit solle bezogen auf die Kindertageseinrichtungen verhindert werden, dass überzogene Verpflegungsentgelte im Ergebnis zu zusätzlichen Elternbeiträgen führten. Die Deckelung werde als ausreichend angesehen.

 

Hinsichtlich der vorgeschlagenen Erhöhung der laufenden Geldleistung in Anlehnung an die jährliche Anpassung der Kindpauschale für Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen verweist Ratsherr Fliege auf den bestehenden Ratsbeschluss, die Leistung jährlich um 1,5% anzuheben und plädiert für die Beibehaltung dieser Regelung. Angesichts der in TOP 7 dargestellten Personalkostensteigerung im Bereich der Kindertageseinrichtungen von über 5 % sei bereits eine Erhöhung um 1,5 % ein Hohn, 0,83 % indiskutabel.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass sich die Verwaltung der Finanzierungssystematik des KiBiz anschließen wolle. Die zitierte Passage aus TOP 7 befasse sich mit den Personalkosten abhängig Beschäftigter; ein Vergleich mit den selbstständig tätigen Tagespflegepersonen sei somit schwierig. Die Verwaltung plädiere daher für ein Verfahren unabhängig von Kostenindizes, Einzelentscheidungen und lokalen Gegebenheiten.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass die Erhöhung der Geldleistungen für Kindertagespflege in den letzten 5 Jahren insgesamt 7% betrage.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist im Übrigen darauf hin, dass die Vorlage TOP 6.2 – Anpassung Elternbeitragssatzung - aufgrund des ausschließlichen Bezuges zur Kindertagespflege nur im JHA vorberaten werde, nicht dagegen im Ausschuss für Schule, Sport, Kultur.

 

Bezüglich der Aufnahme der Mietkostenpauschale für eigens zur Durchführung der Kindertagespflege angemieteten Wohnraum in die Satzung verweist Ratsherr Fliege auf die entsprechende Praxis in anderen Kommunen und die damit einhergehende Planungssicherheit für die Tagespflegepersonen. Dies wird von Ratsherrn Mocka ausdrücklich unterstützt.

 

Ratsherr Neuhausen verweist auf das Schreiben des Tagesmütter e.V., deren Forderungen dem Antrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN weitgehend entsprächen. Auf Nachfrage hinsichtlich im Vorfeld geführter Gespräche erläutert Erster Beigeordneter Maatz, dass die „Tagesmütter“ bereits im Mai d.J. die Sprechstunde des Bürgermeisters wahrgenommen hätten. Im Ergebnis sei für den 17.06.2021 ein weiteres Gespräch unter Teilnahme des Bürgermeisters, des Dezernenten sowie der Fachbereichs- und Abteilungsleitung terminiert.

 

Ratsfrau Driesel betont das Ziel der Anträge: die Verbesserung der Betreuungssituation in Meerbusch. Hier stelle sich die Frage, wie dies gelingen solle, wenn beschlossene Änderungen die Situation der Tagespflegepersonen sogar erschwerten.

 

Ratsherr Wartchow wertet die Verwaltungsvorlagen als Diskussionsgrundlage. Das Schreiben des Tagesmütter e.V. – welches an alle Fraktionen ergangen sei – sei Anlass für eine Diskussion mit VertreterInnen des Vereins gewesen. Die Ergebnisse fänden sich im gemeinsamen Antrag von CDU/FDP wieder:

-       Verpflegungsgeld mit einem Korridor von 60,00 € bis 80,00 €

Die Herleitung sei überzeugend; für im Einzelfall höhere Beträge bestehe Anzeigepflicht, um Auswüchse zu verhindern.

-       Die Fortschreibung der Geldleistung analog der Kindpauschale sei grundsätzlich vertretbar. Als Kompromiss solle jedoch die 1,5%ige Erhöhung, um die bereits lange gerungen worden sei, beibehalten werden.

-       Die vorgeschlagene Spitzabrechnung bedeute für alle Beteiligten einen erhöhten Aufwand. Daher werde die Umstellung auf einen 2-Std.-Korridor vorgeschlagen.

 

Die zusätzliche Stunde für mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit solle rückwirkend ab Inkrafttreten zum 01.08.2020 gewährt werden. Zudem dürfe keine Verrechnung mit bereits bestehenden Ansprüche erfolgen, da gerade zusätzlicher Aufwand abgegolten werden solle. Mit der Schaffung des Korridors sei zudem seinerzeit das Ziel verfolgt worden, die Betreuung flexibler zu gestalten.

 

Mit diesen Änderungen zum Verwaltungsvorschlag seien alle Punkte des Tagesmütter e.V bearbeitet, so dass der Antrag von CDU/FDP Frieden bei allen Beteiligten schaffen können sollte.

 

Ratsherr Fliege begrüßt den Antrag. Die Deckelung der Verpflegungskosten sei hinnehmbar, die Beibehaltung der Erhöhung um 1,5% entsprechend der Satzung auch Ziel von Bündnis90/DIE GRÜNEN - der Zusatz hinsichtlich der Einbeziehung der Vergleichskommunen im Rahmen der Haushaltsberatung könne seines Erachtens gestrichen werden – und die Gewährung solle in 2er-Schritten analog der Beitragstabelle erfolgen.

Darüber hinaus solle die Zahlung des Mietkostenzuschusses in die Satzung aufgenommen werden.

 

Auch Ratsherr Neuhausen begrüßt den Vorschlag von CDU/FDP, der die Vorschläge des Tagesmütter e.V. aufgreife, insbesondere die Aufnahme des 2-Stunden-Korridors für die Bemessung der Geldleistung. Dieser Vorschlag sei ein Kompromiss zwischen den Positionen von Verwaltung und Bündnis90/DIE GRÜNEN und werde unterstützt.

 

Sodann erfolgt die Beschlussfassung.

 

Die Zulässigkeit des Vertagungsantrages von Ratsherrn Rettig wurde verwaltungsseitig vorab geprüft. Die Stellungnahme des Justiziars ist dem Protokoll beigefügt.

 

Ratsherr Fliege hält die Argumentation von Ratsherrn Rettig für logisch nachvollziehbar. Fachbereichsleiter Annacker verweist auf einen ähnlichen Antrag von Ratsherrn Rettig vor 7 Jahren. Seinerzeit war die Deckelung der Elternbeiträge in der Spitze diskutiert und beschlossen worden.

Bezüglich der grundsätzlichen Möglichkeit einer Vertagung gibt Fachbereichsleiter Annacker zu bedenken, dass Ratsherr Rettig die gesamte Systematik in Frage stelle, aktuell jedoch ein Beschluss erforderlich sei, um die Zahlung der Geldleistungen zu ermöglichen.

 

Ratsherr Fliege verweist sodann auf den unter TOP 7.1 vorliegenden gemeinsamen Antrag von SPD / Bündnis90/DIE GRÜNEN / Die Fraktion auf grundsätzliche Überarbeitung der Elternbeitragstabelle und insbesondere Erhöhung der beitragsfreien Stufe. Dieser politische Wille solle umgesetzt werden, so dass er bei der anstehenden Beschlussfassung zu 6.1 mit den dazu gehörenden Änderungsanträgen einen inhaltlichen Konflikt sehe.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist auf die Vereinbarung zur Haushaltsberatung 2021, wonach zur Neugestaltung der Elternbeitragstabelle und umfassenden Beratung Vorschläge eingereicht werden sollten. Die Verwaltung habe unter TOP 7 über mögliche Modelle informiert. Die ganzheitliche Beratung zu Systematik, Gebührenfreiheit, Einkommensstufen etc. habe aber noch nicht erfolgen können. Zudem halte er eine Umsetzung unter Pandemiebedingungen nicht für ratsam. Er schlage daher vor, die Neugestaltung der Elternbeitragstabelle zum 01.01.2022 vorzubereiten.

 

Ratsherr Wartchow hält den Änderungsantrag TOP 7.1 heute nicht für beschlussreif. Die Erarbeitung einer neuen Systematik sollte breit diskutiert werden mit dem Ziel eines gemeinsamen Antrages aller Fraktionen.

 

Ratsherr Fliege verweist auf eine leider vergebliche Aufforderung zur Diskussion an alle Fraktionen, so dass der vorliegende Antrag gestellt worden sei.

 

Es besteht letztlich Einvernehmen, die Elternbeitragstabelle zum 01.01.2022 neu zu beschließen.

 

 

Aufgrund der möglichen Auswirkungen der Änderungsanträge unter TOP 6.1.1 und TOP 6.1.2 auf TOP 6.2 ist zunächst über den Vertagungsantrag zu TOP 6.2 von Ratsherrn Rettig als weitest gehendem Antrag abzustimmen. Die Abstimmung erfolgt somit wie folgt:

  1. Vertagungsantrag zu TOP 6.2 von Ratsherrn Rettig
  2. Änderungsantrag von Bündnis90/DIE GRÜNEN
  3. Änderungsantrag von CDU/FDP
  4. Verwaltungsvorschlag

 

Frau Schumann erklärt sich teilweise für betroffen und nimmt – soweit gegeben - weder an Beratung noch Beschlussfassung teil.

 

 

zu 1. Der Antrag auf Vertagung wird einstimmig abgelehnt.

 

zu 2. Über die Änderungsanträge von Bündnis90/DIE GRÜNEN wird einzeln abgestimmt. Die Anträge werden mehrheitlich abgelehnt. Die Abstimmungsergebnisse sind unter TOP 6.1.1 protokolliert.

 

zu 3. Über die Änderungsanträge von CDU/FDP wird einzeln abgestimmt. Den Anträgen wird nahezu einstimmig zugestimmt. Die Abstimmungsergebnisse sind unter TOP 6.1.2 protokolliert.

 

zu 4. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird unter Einbeziehung der Änderungen aus TOP 6.1.2 mehrheitlich zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                               mehrheitlich beschlossen

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

4

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

SPD

1

 

 

FDP

1

 

 

UWG/Freie Wähler

 

1

 

Personen, die von Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen sind

1

 

 

Personen, die von den Jugendverbänden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

3

 

1

Gesamt:

10

3

1

 

Sachkundige Bürgerin Schumann hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.