Ratsherr Mocka weist auf den Fördertopf „ZukunftsMUT“ der Dt. Stiftung für Engagement und Ehrenamt hin, die auch Projekte im Bereich Jugendhilfe unterstützten.

 

Fachbereichsleiter Annacker sagt Prüfung zu, weist aber bereits darauf hin, dass Kommunen bei Stiftungen oftmals nicht antragsberechtigt seien.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Die Fördervoraussetzungen der Stiftung schließen u.a. Gebietskörperschaften von einer Antragstellung aus.

Auch eine Förderung z.B. über den Stadtjugendring kommt nicht in Frage, da Meerbusch das Förderkriterium „ländlicher/strukturschwacher Raum“ nicht erfüllt.

 

 

 

 

Erster Beigeordneter Maatz berichtet im Weiteren, dass im Zusammenhang mit der Bundestagswahl am 26.09.2021 in Meerbusch eine U 18-Wahl stattfinde, organisiert durch den mobilen Sozialarbeiter Herrn Klar. Eine Auflistung der Aktivitäten werde dem Protokoll beigefügt.