Ratsherr Staudinger-Napp erkundigt sich mit Bezug auf den Aufruf des Stadtsportverbandes an die Vereine, sich an dem Bürgerbegehren zu beteiligen, nach den Plänen zum Erhalt der Sporthalle der Barbara-Gerretz-Schule. Bürgermeister Spindler führt aus, dass der Bedarf einer Sporthalle nicht in Frage gestellt werde und dass verwaltungsseitig Lösungen erarbeitet werden.

 

Ratsherr Schleifer bittet um eine Stellungnahme der Verwaltung, ob der Aufruf zur Teilnahme an dem Bürgerbegehren zum Aufgabenfeld des Vorsitzenden des Stadtsportbundes gehöre, der von der Stadt finanziell unterstützt werde. Bürgermeister Spindler weist auf die ausdrückliche Ausrichtung des Aufrufes zum Erhalt der Sporthalle hin und erklärt, dass er darin keinen Rechtsverstoß sehe. Ratsherr Kunze führt aus, dass der Verband eine eigenständige Körperschaft sei, die für die Organisation der Trainingszeiten und die Ausrichtung des Sportfestes finanzielle Mittel erhalte. Als Vorsitzender führe er die Beschlüsse der Gremien aus. Ratsfrau Niederdellmann stellt fest, dass die Kombination unterschiedlicher Rollen unglücklich sei. Ratsherr Peters spricht sich für eine Trennung von Funktionen aus und erklärt, dass kein faktischer Zusammenhang zwischen dem Bürgerbegehren gegen die Schließung der Barbara-Gerretz-Schule und der Sporthallenfrage bestehe. Ratsherr Kunze erwidert, er habe bislang keine belastbare Zusage zum Erhalt der Sporthalle erhalten.