BPlan60_2.Ae

Beschluss:

 

1. Für den im Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich an der „Marie-Curie-Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 gefasst. Die Planänderung dient der Schaffung von Planungsrecht für die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Osterath, die von ihrem jetzigen Standort umgesiedelt werden soll. Des Weiteren soll Planungsrecht für einen Saal mit multifunktionaler Nutzung vorgesehen werden.

 

2. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung durchgeführt.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

 

Auf Nachfrage erläutert Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass die zur Überplanung beabsichtigte Fläche bereits im Eigentum der Stadt sei.

 

Ratsherr Quaß weist darauf hin, dass aus Sicht seiner Fraktion Synergieeffekte zwischen dem Bau einer neuen zentralen Feuer- und Rettungswache sowie dem Bau eines Gerätehauses für den Löschzug Osterath genutzt werden sollten. Der beabsichtigte Standort sei daher in Frage zu stellen, weshalb seine Fraktion sich enthielte.

 .


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

25

 

SPD                                     

9

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

 

14

UWG

2

 

 

Die Fraktion                        

 

2

Ratsherr Schalley (AfD)                     

1

 

 

Ratsherr Weyen (parteilos)              

1

 

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt                               

44

0

16