Sitzung: 20.05.2021 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Enthaltungen: 16
Vorlage: FB4/1250/2020
Beschluss:
1. Für den im
Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich an der „Marie-Curie-Straße“ wird gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB der
Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 gefasst.
Die Planänderung dient der Schaffung von Planungsrecht für die Unterbringung
der Freiwilligen Feuerwehr Osterath, die von ihrem jetzigen Standort
umgesiedelt werden soll. Des Weiteren soll Planungsrecht für einen Saal mit
multifunktionaler Nutzung vorgesehen werden.
2. Das Verfahren
wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der
Innentwicklung durchgeführt.
Ratsherr Damblon
berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Auf Nachfrage erläutert
Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass die zur Überplanung beabsichtigte
Fläche bereits im Eigentum der Stadt sei.
Ratsherr Quaß weist
darauf hin, dass aus Sicht seiner Fraktion Synergieeffekte zwischen dem Bau
einer neuen zentralen Feuer- und Rettungswache sowie dem Bau eines Gerätehauses
für den Löschzug Osterath genutzt werden sollten. Der beabsichtigte Standort
sei daher in Frage zu stellen, weshalb seine Fraktion sich enthielte.
.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
25 |
|
|
SPD |
9 |
|
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
14 |
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Fraktion |
|
2 |
|
Ratsherr
Schalley (AfD) |
1 |
|
|
Ratsherr
Weyen (parteilos) |
1 |
|
|
Bürgermeister |
1 |
|
|
Gesamt |
44 |
0 |
16 |