Beschluss:
Der Rat beschließt,
dass in den städtischen Kindertageseinrichtungen, während eines eingeschränkten
Pandemiebetriebes bzw. eingeschränkten Regelbetriebes, ab dem Februar 2021 nur
noch die tatsächlichen in Anspruch genommenen Verpflegungen in Rechnung
gestellt werden.
Erster Beigeordneter Maatz berichtet aus den Vorberatungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig