Beschluss:

 

Der Rat beschließt, dass in den städtischen Kindertageseinrichtungen, während eines eingeschränkten Pandemiebetriebes bzw. eingeschränkten Regelbetriebes, ab dem Februar 2021 nur noch die tatsächlichen in Anspruch genommenen Verpflegungen in Rechnung gestellt werden.

 


Erster Beigeordneter Maatz berichtet aus den Vorberatungen des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig