Ratsfrau Niegeloh erfragt anlässlich der Presseberichterstattung nach Stand und Inhalt des Klageverfahrens zur Schließung der Barbara-Gerretz-Schule. Bürgermeister Spindler erläutert, dass der Antrag für ein Eilverfahren im August gestellt wurde, bislang aber noch kein Termin angesetzt sei. Gegenstand der Klage sei die Erklärung der Unwirksamkeit des Ratsbeschlusses.

 

Ratsherr Müller erkundigt sich nach den Terminen für die Dauer des Bürgerbegehrens. Bürgermeister Spindler führt aus, dass die Drei-Monats-Frist während der Anfrage zu den Kosten des Verfahrens unterbrochen wurde, für die gewünschte weitere Verlängerung aber keine rechtliche Grundlage und auch kein Ermessensspielraum bestehe. Die Frist ende daher am 8. Oktober 2012.