Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt, dass das Atelierhaus von Ewald Mataré in der Dückersstraße 10 in Meerbusch Büderich unter der lfd. Nr. 170 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.
Im Schutzumfang enthalten ist das Innere und Äußere des Atelierhauses sowie der ehemalige Hühnerstall, in dem sich das Goldschmiedeatelier von Sonja Mataré (Tochter von Ewald Mataré) befindet und die umgebende Grünfläche.

 


Über alle Fraktionen hinweg wird der Vorschlag zur unter Schutz Stellung des Atelierhauses Ewald Matarés begrüßt.

 

Ratsherr Georg Neuhausen (SPD) erkundigt sich, ob bei einem Ankauf des Anwesens durch die Stadt auch die auf dem Grundstück befindlichen Kunstwerke erworben werden.

Nachtrag durch die Verwaltung: Die Eigentumsverhältnisse, die zukünftige Nutzung und damit der genaue Schutzumfang ist noch nicht abschließend geklärt. Bei dem Ortstermin mit Herrn de Werd und Frau Fröhlich vom Landschaftsverband (LVR, Amt für Denkmalpflege im Rheinland) konnten nicht alle Gegenstände erfasst werden. Die Gegenstände, Kunstwerke u. ä, die im Gutachten nicht explizit aufgeführt sind, müssen im Einzelnen geprüft werden, ob sie z.B. im Denkmal verbleiben oder nicht.

 

Ratsherr Claus Fischer erkundigt sich, ob das Grundstück eventuell vom Landschaftsarchitekten Roland Weber entworfen wurde, folglich der Garten unter Schutz gestellt werden könne. Die Untere Denkmalbehörde nimmt das Ansinnen auf und wird sich diesbezüglich kundig machen.

 

 


Der Beschluss wird einstimmig gefasst.