Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass in den städtischen Kindertageseinrichtungen, während eines eingeschränkten Pandemiebetriebes bzw. eingeschränkten Regelbetriebes, ab dem Februar 2021 nur noch die tatsächlichen in Anspruch genommenen Verpflegungen in Rechnung gestellt werden.

 


Erster Beigeordneter Maatz führt zu den Inhalten der Vorlage aus.

 

Ratsherr Jörgens erkundigt sich nach dem Abrechnungsaufwand für die Verwaltung.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert hierzu, dass mit einer Spitzabrechnung zusätzlicher Aufwand entstünde, jedoch sei es nicht zuletzt aufgrund des Vertrauensverhältnisses zwischen Stadt und Elternschaft nicht mehr zu argumentieren, eine pauschale Abrechnung im Laufe der inzwischen über ein Jahr andauernden Pandemie fortzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig