Sitzung: 29.04.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18
Vorlage: FB2/1325/2021
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass in
den städtischen Kindertageseinrichtungen, während eines eingeschränkten
Pandemiebetriebes bzw. eingeschränkten Regelbetriebes, ab dem Februar 2021 nur
noch die tatsächlichen in Anspruch genommenen Verpflegungen in Rechnung
gestellt werden.
Erster
Beigeordneter Maatz führt zu den Inhalten der Vorlage aus.
Ratsherr
Jörgens erkundigt sich nach dem Abrechnungsaufwand für die Verwaltung.
Erster
Beigeordneter Maatz erläutert hierzu, dass mit einer Spitzabrechnung
zusätzlicher Aufwand entstünde, jedoch sei es nicht zuletzt aufgrund des
Vertrauensverhältnisses zwischen Stadt und Elternschaft nicht mehr zu
argumentieren, eine pauschale Abrechnung im Laufe der inzwischen über ein Jahr
andauernden Pandemie fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig