Beschluss:

 

 

 

 


Anmerkung der stellv. Schriftführerin: Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Antrag des Ratsherrn Rettig und nicht, wie irrtümlich in der Einladung bezeichneten Antrag der FDP-Fraktion

 

Vorsitzender Damblon fasst den Antrag kurz zusammen und weist zum allgemeinen Verständnis darauf hin, dass im § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadt Meerbusch für den Rat steht: „Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin setzt die Tagesordnung fest. Er/Sie hat dabei Vorschläge und Anträge aufzunehmen, die ihm/ihr in schriftlicher Form spätestens 3 Wochen vor der Sitzung von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Sofern der Antrag oder Vorschlag bereits auf der Tagesordnung einer vorherigen Ausschusssitzung gestanden hat, beträgt die Frist nach Satz 2 eine Woche“. Zwar sind die Anträge innerhalb der Ein-Wochen-Frist eingegangen, jedoch gestaltet sich so eine sachgemäße Bearbeitung für die Verwaltung schwierig.

 

Technischer Abgeordneter Assenmacher hält den Antrag für nachvollziehbar, fragt aber, wie er umgesetzt werden soll.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll findet die Forderungen zu umfangreich und plädiert dafür, die Verwaltung zu schützen. Er ist der Meinung, dass die gesetzlichen Vorgaben der Bauleitplanung ausreichen.

 

Ratsherr Gabernig weist darauf hin, dass im letzten Jahr das Klimaschutzkonzept beschlossen wurde und schlägt vor im Einzelfall externe Fachleute hinzuzuziehen bzw.

Diese Arbeiten von den Vorhabenträgern leisten zu lassen. 

 

Ratsfrau Danes bittet darum, die Bauleitplanung an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen, da von der Landesregierung bereits Klimachecklisten herausgebracht wurden.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass dies bei größeren Bauleitverfahren völlig unstrittig ist, jedoch bei Kleininvestoren mit nur einem Grundstück zu keinem guten Ergebnis führen wird.

 

Frau Briese erklärt, dass der Klimaschutz in der Bauleitplanung schon lange eine Rolle spielt und die Berücksichtigung gesetzlich vorgeschrieben ist. Es wird entweder ein Umweltbericht erstellt oder in der Begründung zu Klimaschutz und Klimaanpassung ausgeführt. Letztlich trifft der Rat eine Abwägungsentscheidung zwischen allen Belangen. Im vorliegenden Antrag wird jedoch eine genaue Vorgabe für ein bestimmtes Verfahren gemacht. Da dieses der Verwaltung unbekannt ist, ist es schwer, dem zu folgen und aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit war es nicht möglich, dieses Verfahren zu prüfen.

 

Ratsherr Peters reicht das derzeitige Umweltverfahren nicht aus. In den gezeigten Studentenentwürfen waren bereits gute Ansätze zu erkennen, deshalb sollte das Thema unbedingt ausgeweitet werden.

 

Ratsherr Quaß schlägt vor, dass die Verwaltung in einer der nächsten Sitzungen eine Zusammenstellung der Bewertungssysteme vorlegt und in wie weit diese in Meerbusch anwendbar sind.

 

Ratsherr Schoenauer plädiert dafür, sich bei jedem Bauvorhaben die Freiheit zu lassen, ganz individuell entscheiden zu können und lehnt die Rigorosität des vorliegenden Antrags ab.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bittet um Darlegung der Möglichkeiten der Verwaltung sowie der Möglichkeiten des Gremiums dem beschlossenen Klimaschutzkonzept auch Taten folgen zu lassen.

 

Ratsherr Becker befürwortet den Antrag oder bittet um einen anderen Vorschlag aus der Verwaltung.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll, stellt fest, dass der Antrag sehr speziell ist und fragt sich ebenfalls, wie dies umgesetzt werden soll, ohne sich in der Entscheidungsfreiheit zu beschneiden.  

 

Ratsfrau Danes schlägt vor, den Antrag auf Herbst dieses Jahres zu verschieben, damit die neueste Gesetzgebung von der Verwaltung umgesetzt werden kann. Ratsfrau Danes zieht den Antrag damit zurück.

 


Abstimmungsergebnis: