Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorgelegten Variantenplanungen zur Sanierung der Unterkünfte Strümper Straße 79 – 83 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planungen auf Basis der Variante 2 weiterzuführen. Unter Einbeziehung der notwendigen Fachplaner soll diese Variante als Entwurfsplanung ausgearbeitet und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 


Der Fachbereichsleiter Herr Klein trägt das Sanierungskonzept der städtischen Notunterkünfte vor. Inhaltlich wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Vorlage SIM/1285/2020 verwiesen.

 

Herr Klein führt aus, dass er in Absprache mit dem Fachbereich 2 die Variante 2 priorisiere, da bei dieser Variante sowohl Einzelpersonen als auch Familien in den Notunterkünften untergebracht werden könnten. Die für diese Variante benötigten 2,3, Mio Euro Umbaukosten wurden bereits in den Haushalt eingestellt. Die Variante 1 würde wesentlich höhere Sanierungskosten in Höhe von ca. 3 Mio Euro verursachen.

 

Bezüglich der Umsetzung der Sanierung bittet er den Fachbereich 2 zunächst das Haus Nr. 79 freizuziehen. Nach erfolgtem Umbau könnten die Bewohner dann wieder zurückziehen. In dieser Weise könnte die Sanierung aller drei Wohngebäude durchgeführt werden.

 

Der Erste Beigeordnete Maatz bittet den Ausschuss, sich für die Variante 2 auszusprechen. Die Belegungszahlen der Jahre 2019 bis 2021 würden belegen, dass sowohl vermehrt Einzelpersonen als auch zunehmend Familien in den Obdachlosenunterkünften untergebracht werden müssten. Die entsprechenden Belegungszahlen werden der Niederschrift angefügt.

 

Bei der Unterbringung von Einzelpersonen müssten derzeit häufig zwei oder sogar drei Personen in einer größeren Wohnung untergebracht werden. Dies führe zu Konflikten und auch Vandalismus. Zudem bestünde in Meerbusch die besondere Situation, dass es sich bei den untergebrachten Einzelpersonen zumeist um Langzeitbewohner handele.

 

Herr Ratsherr Mocka bedankt sich bei Herrn Klein für die Ausführungen. Für seine Fraktion komme nur die Variante 1 oder 2 in Betracht. Zur Entscheidung benötige er aber noch genauere Informationen, ob mehr Einzelpersonen oder mehr Familien in den Unterkünften untergebracht werden müssen. Zudem möchte er wissen, ob auch weiterhin Flüchtlingsfamilien im Obdach untergebracht werden sollen.

 

Ausschussmitglied Frau Pricken stellt fest, dass bei einer so komfortablen Unterbringung der Obdachlosen, der Anreiz für eine intensive Wohnungssuche noch mehr sinken könnte. Sie fragt nach, ob das Obdach in „normalen Mietwohnraum“ umgewidmet werden kann.

 

Der Erste Beigeordnete Herr Maatz führt dazu aus, dass es sich bei dem Obdach um eine Pflichtaufgabe der Kommunen handele, die im gesetzlichen Auftrag durch die Stadt ausgeführt werden müsse. Wenn das Obdach umgewidmet werden solle, müsse dies der Stadtrat beschließen. Für einen langen Verbleib der Personen im Obdach gäbe es immer sehr vielfältige persönliche Gründe. Die Wohnungsnothilfe würde weiterhin versuchen die Bewohner in normalen Wohnraum zu vermitteln. Familien seien zumeist keine Langzeitbewohner, sondern kommen durch kurzfristigen Wohnungsverlust in die Unterkünfte.

 

Ratsherr Mocka fragt noch einmal nach, ob auch weiterhin Flüchtlingsfamilien im Obdach untergebracht werden sollen.

 

Der Fachbereichsleiter Herr Annacker stellt klar, dass grundsätzlich auch Flüchtlinge durch Wohnungslosigkeit betroffen sein können. Wenn sie nach erfolgter Anerkennung leistungsrechtlich zum Jobcenter wechseln, sind sie verpflichtet aus den Flüchtlingsunterkünften auszuziehen. Ist dies aufgrund der familiären Situation nicht möglich, dann sind sie ebenfalls als wohnungslos zu bezeichnen und können im Obdach untergebracht werden. Dies wird jedoch aufgrund der Unterbringungskapazitäten im Obdach beziehungsweise in den Flüchtlingsunterkünften derzeit nicht durchgeführt.

 

Ratsfrau Niegeloh präferiert für die SPD die Variante 2. Sie vermisst allerdings Räume für einen Hausmeister, Ehrenamtler oder eine Security. Da derzeit nur eine geringe Anzahl an Flüchtlingen im Obdach untergebracht sei, möchte sie wissen, ob man die übrigen Bewohner während der Umbauphase auf die Flüchtlingsunterkünfte verteilen könne.

 

Diesbezüglich führt der Fachbereichsleiter Herr Annacker aus, dass er eine Unterbringung der obdachlosen Einzelpersonen bzw. Familien in Flüchtlingsunterkünfte nicht für ratsam hält, da dies eine hohes Konfliktpotenzial in sich birgt. Zudem müsse bedacht werden, dass die Fröbelstraße in absehbarer Zeit aufgegeben werden müsse und auch dieser Personenkreis auf die verbleibenden Unterkünfte verteilt werden müsse. Für die Unterbringung eines Hauswartes könne eine Wohnung im Haus Nr. 81 oder 83 genutzt werden. Dort können auch die Besprechungen mit Ehrenamtlern etc. stattfinden.

 

Ratsherr Bertholdt betont, dass die FDP grundsätzlich einen dezentralen Ansatz präferiert hätte, aber die Beschlusslage nunmehr eine andere sei. Aus der derzeit bekannten Datenlage würden sie auch die Variante 2 vorziehen.

 

Ratsherr Kräling bevorzugt für die CDU ebenfalls die Variante 2, da hier Einzelpersonen und Familien Platz finden würden.

 

Ratsherr Mocka bittet um eine kurze Unterbrechung für eine Beratung mit seiner Fraktion

 

Die Sitzung wird von 17.55 Uhr bis 18.05 Uhr unterbrochen.

 

Nach Fortsetzung der Sitzung kommt der Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der Beschluss wird einstimmig angenommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wird einstimmig angenommen.