Sitzung: 20.04.2021 Sozialausschuss
Vorlage: SIM/1285/2020
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt die vorgelegten Variantenplanungen
zur Sanierung der Unterkünfte Strümper Straße 79 – 83 zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, die Planungen auf Basis der Variante 2
weiterzuführen. Unter Einbeziehung der notwendigen Fachplaner soll diese
Variante als Entwurfsplanung ausgearbeitet und erneut zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Der
Fachbereichsleiter Herr Klein trägt das Sanierungskonzept der städtischen
Notunterkünfte vor. Inhaltlich wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die
Vorlage SIM/1285/2020 verwiesen.
Herr
Klein führt aus, dass er in Absprache mit dem Fachbereich 2 die Variante 2
priorisiere, da bei dieser Variante sowohl Einzelpersonen als auch Familien in
den Notunterkünften untergebracht werden könnten. Die für diese Variante
benötigten 2,3, Mio Euro Umbaukosten wurden bereits in den Haushalt
eingestellt. Die Variante 1 würde wesentlich höhere Sanierungskosten in Höhe
von ca. 3 Mio Euro verursachen.
Bezüglich
der Umsetzung der Sanierung bittet er den Fachbereich 2 zunächst das Haus Nr.
79 freizuziehen. Nach erfolgtem Umbau könnten die Bewohner dann wieder
zurückziehen. In dieser Weise könnte die Sanierung aller drei Wohngebäude
durchgeführt werden.
Der
Erste Beigeordnete Maatz bittet den Ausschuss, sich für die Variante 2
auszusprechen. Die Belegungszahlen der Jahre 2019 bis 2021 würden belegen, dass
sowohl vermehrt Einzelpersonen als auch zunehmend Familien in den
Obdachlosenunterkünften untergebracht werden müssten. Die entsprechenden
Belegungszahlen werden der Niederschrift angefügt.
Bei
der Unterbringung von Einzelpersonen müssten derzeit häufig zwei oder sogar
drei Personen in einer größeren Wohnung untergebracht werden. Dies führe zu
Konflikten und auch Vandalismus. Zudem bestünde in Meerbusch die besondere
Situation, dass es sich bei den untergebrachten Einzelpersonen zumeist um
Langzeitbewohner handele.
Herr
Ratsherr Mocka bedankt sich bei Herrn Klein für die Ausführungen. Für seine
Fraktion komme nur die Variante 1 oder 2 in Betracht. Zur Entscheidung benötige
er aber noch genauere Informationen, ob mehr Einzelpersonen oder mehr Familien
in den Unterkünften untergebracht werden müssen. Zudem möchte er wissen, ob
auch weiterhin Flüchtlingsfamilien im Obdach untergebracht werden sollen.
Ausschussmitglied
Frau Pricken stellt fest, dass bei einer so komfortablen Unterbringung der
Obdachlosen, der Anreiz für eine intensive Wohnungssuche noch mehr sinken
könnte. Sie fragt nach, ob das Obdach in „normalen Mietwohnraum“ umgewidmet
werden kann.
Der
Erste Beigeordnete Herr Maatz führt dazu aus, dass es sich bei dem Obdach um
eine Pflichtaufgabe der Kommunen handele, die im gesetzlichen Auftrag durch die
Stadt ausgeführt werden müsse. Wenn das Obdach umgewidmet werden solle, müsse
dies der Stadtrat beschließen. Für einen langen Verbleib der Personen im Obdach
gäbe es immer sehr vielfältige persönliche Gründe. Die Wohnungsnothilfe würde
weiterhin versuchen die Bewohner in normalen Wohnraum zu vermitteln. Familien
seien zumeist keine Langzeitbewohner, sondern kommen durch kurzfristigen
Wohnungsverlust in die Unterkünfte.
Ratsherr
Mocka fragt noch einmal nach, ob auch weiterhin Flüchtlingsfamilien im Obdach
untergebracht werden sollen.
Der
Fachbereichsleiter Herr Annacker stellt klar, dass grundsätzlich auch
Flüchtlinge durch Wohnungslosigkeit betroffen sein können. Wenn sie nach
erfolgter Anerkennung leistungsrechtlich zum Jobcenter wechseln, sind sie
verpflichtet aus den Flüchtlingsunterkünften auszuziehen. Ist dies aufgrund der
familiären Situation nicht möglich, dann sind sie ebenfalls als wohnungslos zu
bezeichnen und können im Obdach untergebracht werden. Dies wird jedoch aufgrund
der Unterbringungskapazitäten im Obdach beziehungsweise in den
Flüchtlingsunterkünften derzeit nicht durchgeführt.
Ratsfrau
Niegeloh präferiert für die SPD die Variante 2. Sie vermisst allerdings Räume
für einen Hausmeister, Ehrenamtler oder eine Security. Da derzeit nur eine
geringe Anzahl an Flüchtlingen im Obdach untergebracht sei, möchte sie wissen,
ob man die übrigen Bewohner während der Umbauphase auf die
Flüchtlingsunterkünfte verteilen könne.
Diesbezüglich
führt der Fachbereichsleiter Herr Annacker aus, dass er eine Unterbringung der
obdachlosen Einzelpersonen bzw. Familien in Flüchtlingsunterkünfte nicht für
ratsam hält, da dies eine hohes Konfliktpotenzial in sich birgt. Zudem müsse
bedacht werden, dass die Fröbelstraße in absehbarer Zeit aufgegeben werden
müsse und auch dieser Personenkreis auf die verbleibenden Unterkünfte verteilt
werden müsse. Für die Unterbringung eines Hauswartes könne eine Wohnung im Haus
Nr. 81 oder 83 genutzt werden. Dort können auch die Besprechungen mit Ehrenamtlern
etc. stattfinden.
Ratsherr
Bertholdt betont, dass die FDP grundsätzlich einen dezentralen Ansatz
präferiert hätte, aber die Beschlusslage nunmehr eine andere sei. Aus der
derzeit bekannten Datenlage würden sie auch die Variante 2 vorziehen.
Ratsherr
Kräling bevorzugt für die CDU ebenfalls die Variante 2, da hier Einzelpersonen
und Familien Platz finden würden.
Ratsherr
Mocka bittet um eine kurze Unterbrechung für eine Beratung mit seiner Fraktion
Die
Sitzung wird von 17.55 Uhr bis 18.05 Uhr unterbrochen.
Nach
Fortsetzung der Sitzung kommt der Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Der
Beschluss wird einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Der
Beschluss wird einstimmig angenommen.