Herr Streuber stellt das Gutachten ausführlich an Hand von projizierten Folien vor.

Ratsherr Peters stellt die Frage, welche konkreten Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um die aufgetretene Problematik der NO2-Belastung auf der Meerbuscher Straße zu beheben.

Herr Dr. Gérard erläutert zunächst, dass es sich hier um zwei getrennt zu bewertende Verfahren handele. Im ersten Fall handelt es sich um den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 281. Im zweiten Fall handele es sich um ein Luftreinhalteplanverfahren, welches im Aufgabenbereich der Bezirksregierung liege. Die Bezirksregierung stehe hier direkt in Zusammenarbeit mit dem LANUV und bestimme auch die Vorgehensweise des Verfahrens. Zur Problembewältigung existieren bereits Kataloge (MALIS) von Lösungsmöglichkeiten. Alle diese Lösungsmöglichkeiten werden durch eine Arbeitsgruppe im weiteren Verfahren auf die Meerbuscher Straße projiziert, um festzustellen, welche der Lösungsmöglichkeiten die optimale darstellt. Das bedeute, dass die optimalen konkreten Maßnahmen noch erarbeitet werden müssen.

Diese Verfahrensweise würde dem Grundsatz der Problembewältigung nur dann nicht mehr gerecht, wenn die Stadt das Vorhaben K 9n zulassen würde, obgleich absehbar sei, dass die Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern. Auch aus diesem Grund habe bereits ein Gespräch mit Vertretern der Bezirksregierung stattgefunden, bei dem die Vertreter der Stadt in der derzeitigen Vorgehensweise bestärkt worden seien. Das Gutachten liege derzeit bei der Bezirksregierung zu Prüfung vor.

Die Verwaltung beabsichtige, die Einhaltung der Grenzwerte dem Verfahren der Luftreinhalteplanung und der hierfür zuständigen Behörde zu überlassen. Im Gegensatz zu Bauleitplanverfahren biete sich die Luftreinhalteplanung als Problembewältigung besonders an, weil dafür ein breites Spektrum vorhabenunabhängiger Maßnahmen zur Verfügung stehe, mit deren Hilfe Schadstoffbelastungen nicht nur reduziert, sondern auch kompensiert werden können.

Ratsherr Peters fragt nach dem Prognosehorizont.

Herr Streuber erläutert nochmals das Prognosejahr 2015. Im Gutachten sei es grundsätzlich üblich, mit dem „worst case“, also dem schlechtesten bzw. dem ungünstigsten (anzunehmenden) Fall zu rechnen. Die kommende Generation der so genannten „Fahrzeugflotte“ werde immer weniger Schadstoffe ausstoßen.

Ratsherr Damblon legt die Vermutung nahe, dass wenn es auf der Meerbuscher Straße mit einem relativ geringen DTV-Wert zu Überschreitungen komme, es dann wohl bei anderen Straßen im Stadtgebiet, die einen weit höheren DTV-Wert aufweisen, noch ungünstiger aussehe.

Ratsherr Wehrspohn fragt nach der durch den Gutachter ermittelten relativ geringen Schadstoffbelastung durch die Autobahn A 57 und fragt weiter, ob die Belastung durch die A 57 ohne K 9n auch separat untersucht worden sei.

Herr Streuber bestätigt die von Ratsherr Wehrspohn geäußerten Annahmen.

Ratsherr Rettig plädiert grundsätzlich für eine Erhöhung der Gesundheitsvorsorgewerte respektive der Senkung der Grenzwerte. Er würde es begrüßen, wenn unmittelbar mit Messungen vor Ort, die dann auch die realen Werte ergeben, begonnen würde. Des Weiteren bezweifle er immer noch die Glaubwürdigkeit der Messstationen in Linn und Lörrick, die sich im „Grünen“ befinden.

Herr Streuber erläutert erneut das Schaubild zur Zusammensetzung der verschiedenen Belastungsebenen.

Sachkundiger Bürger Weyen stellt die Behauptung auf, dass der Gutachter die Aufpunkte 19 und 20 nicht gerechnet habe und dass der Gutachter wohl nicht gesehen habe, dass an diesen Stellen keine 5 m hohe Lärmschutzwand vorhanden sei.

Herr Streuber entgegnet, dass er diese Aufpunkte sehr wohl gerechnet habe und dies auch im Gutachten dokumentiert sei. Er verweist auf die entsprechende Stelle im Gutachten. Des Weiteren wisse er sehr wohl, dass an dieser Stelle keine 5 m-Wand sei und dies auch in der Berechnung berücksichtigt sei.

Sachkundiger Bürger Losse stellt fest, dass die Überschreitung der NO2-Werte auch auf den nunmehr rechtskräftigen Bebauungsplan zur Ostara-Planung zurückzuführen sei. Schließlich würden durch diese Planung erhebliche Verkehrsbewegungen ausgelöst.

Ratsherr Rettig fragt, ob es durch das nun vorgelegte Luftschadstoffgutachten zu einer erneuten Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 281 kommen würde.

Herr Hüchtebrock antwortet, dass nach derzeitigem Stand keine Notwendigkeit bestehe, eine erneute Offenlage durchzuführen, da das Gutachten zu keiner Änderung des Planinhalts führe; insbesondere auch deshalb nicht, weil von der Bezirksregierung keine Aussichtslosigkeit signalisiert wurde, dass die aufgetretene NO2-Überschreitung nicht durch einen Luftreinhalteplan und die dortigen Maßnahmen bewältigt werden könnte. Selbstverständlich sei das Gutachten wichtiges Abwägungsmaterial.

Ratsherr Peters erklärt, dass er dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 281 nur dann zustimmen würde, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt eine Sicherheit bekäme, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft würden, um die NO2-Belastung auf ein Minimum zu reduzieren. Hier sehe er für seine Partei ein Problem für die Kooperation mit der CDU.

Sachkundiger Bürger Weyen fragt, warum man die Aufpunkte nicht auf die K 9n gelegt habe.

Herr Streuber antwortet, dass dies weder sinnvoll noch notwendig sei, da im unmittelbaren Straßenraum nahezu jeder Hauptverkehrsstraße Grenzwerte überschritten würden. Er erläutert nochmals die Methodik des Gutachtens und insbesondere die Festlegung von Aufpunkten.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass falls die FDP oder andere noch Fragen an den Gutachter hätten, sie diese kurzfristig schriftlich eingereichen könnten. Die Antworten hierzu sowie die zu der Anfrage der UWG-Fraktion werden der Niederschrift nachgereicht.

Der Ausschuss würdigt den Vortrag von Herrn Streuber und nimmt ihn zur Kenntnis.