Sitzung: 20.11.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Herr Streuber stellt das
Gutachten ausführlich an Hand von projizierten Folien vor.
Ratsherr Peters stellt die
Frage, welche konkreten Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um die
aufgetretene Problematik der NO2-Belastung auf der Meerbuscher
Straße zu beheben.
Herr Dr. Gérard erläutert zunächst,
dass es sich hier um zwei getrennt zu bewertende Verfahren handele. Im ersten
Fall handelt es sich um den im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan
Nr. 281. Im zweiten Fall handele es sich um ein
Luftreinhalteplanverfahren, welches im Aufgabenbereich der Bezirksregierung
liege. Die Bezirksregierung stehe hier direkt in Zusammenarbeit mit dem LANUV
und bestimme auch die Vorgehensweise des Verfahrens. Zur Problembewältigung
existieren bereits Kataloge (MALIS) von Lösungsmöglichkeiten. Alle diese
Lösungsmöglichkeiten werden durch eine Arbeitsgruppe im weiteren Verfahren auf
die Meerbuscher Straße projiziert, um festzustellen, welche der
Lösungsmöglichkeiten die optimale darstellt. Das bedeute, dass die optimalen
konkreten Maßnahmen noch erarbeitet werden müssen.
Diese Verfahrensweise würde dem
Grundsatz der Problembewältigung nur dann nicht mehr gerecht, wenn die Stadt
das Vorhaben K 9n zulassen würde, obgleich absehbar sei, dass die
Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte mit
den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern. Auch aus diesem Grund habe
bereits ein Gespräch mit Vertretern der Bezirksregierung stattgefunden, bei dem
die Vertreter der Stadt in der derzeitigen Vorgehensweise bestärkt worden
seien. Das Gutachten liege derzeit bei der Bezirksregierung zu Prüfung vor.
Die Verwaltung beabsichtige, die
Einhaltung der Grenzwerte dem Verfahren der Luftreinhalteplanung und der
hierfür zuständigen Behörde zu überlassen. Im Gegensatz zu Bauleitplanverfahren
biete sich die Luftreinhalteplanung als Problembewältigung besonders an, weil
dafür ein breites Spektrum vorhabenunabhängiger Maßnahmen zur Verfügung stehe,
mit deren Hilfe Schadstoffbelastungen nicht nur reduziert, sondern auch
kompensiert werden können.
Ratsherr Peters fragt nach dem
Prognosehorizont.
Herr Streuber erläutert nochmals
das Prognosejahr 2015. Im Gutachten sei es grundsätzlich üblich, mit dem „worst
case“, also dem schlechtesten bzw. dem ungünstigsten (anzunehmenden) Fall zu
rechnen. Die kommende Generation der so genannten „Fahrzeugflotte“ werde immer
weniger Schadstoffe ausstoßen.
Ratsherr Damblon legt die
Vermutung nahe, dass wenn es auf der Meerbuscher Straße mit einem relativ
geringen DTV-Wert zu Überschreitungen komme, es dann wohl bei anderen Straßen
im Stadtgebiet, die einen weit höheren DTV-Wert aufweisen, noch ungünstiger
aussehe.
Ratsherr Wehrspohn fragt nach
der durch den Gutachter ermittelten relativ geringen Schadstoffbelastung durch
die Autobahn A 57 und fragt weiter, ob die Belastung durch die A 57
ohne K 9n auch separat untersucht worden sei.
Herr Streuber bestätigt die von
Ratsherr Wehrspohn geäußerten Annahmen.
Ratsherr Rettig plädiert
grundsätzlich für eine Erhöhung der Gesundheitsvorsorgewerte respektive der
Senkung der Grenzwerte. Er würde es begrüßen, wenn unmittelbar mit Messungen
vor Ort, die dann auch die realen Werte ergeben, begonnen würde. Des Weiteren
bezweifle er immer noch die Glaubwürdigkeit der Messstationen in Linn und
Lörrick, die sich im „Grünen“ befinden.
Herr Streuber erläutert erneut
das Schaubild zur Zusammensetzung der verschiedenen Belastungsebenen.
Sachkundiger Bürger Weyen stellt
die Behauptung auf, dass der Gutachter die Aufpunkte 19 und 20 nicht gerechnet
habe und dass der Gutachter wohl nicht gesehen habe, dass an diesen Stellen
keine 5 m hohe Lärmschutzwand vorhanden sei.
Herr Streuber entgegnet, dass er
diese Aufpunkte sehr wohl gerechnet habe und dies auch im Gutachten
dokumentiert sei. Er verweist auf die entsprechende Stelle im Gutachten. Des
Weiteren wisse er sehr wohl, dass an dieser Stelle keine 5 m-Wand sei und
dies auch in der Berechnung berücksichtigt sei.
Sachkundiger Bürger Losse stellt
fest, dass die Überschreitung der NO2-Werte auch auf den nunmehr
rechtskräftigen Bebauungsplan zur Ostara-Planung zurückzuführen sei.
Schließlich würden durch diese Planung erhebliche Verkehrsbewegungen ausgelöst.
Ratsherr Rettig fragt, ob es
durch das nun vorgelegte Luftschadstoffgutachten zu einer erneuten Offenlage
des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 281 kommen würde.
Herr Hüchtebrock antwortet, dass
nach derzeitigem Stand keine Notwendigkeit bestehe, eine erneute Offenlage
durchzuführen, da das Gutachten zu keiner Änderung des Planinhalts führe;
insbesondere auch deshalb nicht, weil von der Bezirksregierung keine
Aussichtslosigkeit signalisiert wurde, dass die aufgetretene NO2-Überschreitung
nicht durch einen Luftreinhalteplan und die dortigen Maßnahmen bewältigt werden
könnte. Selbstverständlich sei das Gutachten wichtiges Abwägungsmaterial.
Ratsherr Peters erklärt, dass er
dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 281 nur dann zustimmen würde,
wenn er bis zu diesem Zeitpunkt eine Sicherheit bekäme, dass alle Möglichkeiten
ausgeschöpft würden, um die NO2-Belastung auf ein Minimum zu
reduzieren. Hier sehe er für seine Partei ein Problem für die Kooperation mit
der CDU.
Sachkundiger Bürger Weyen fragt,
warum man die Aufpunkte nicht auf die K 9n gelegt habe.
Herr Streuber antwortet, dass
dies weder sinnvoll noch notwendig sei, da im unmittelbaren Straßenraum nahezu
jeder Hauptverkehrsstraße Grenzwerte überschritten würden. Er erläutert
nochmals die Methodik des Gutachtens und insbesondere die Festlegung von
Aufpunkten.
Der Vorsitzende
erklärt, dass falls die FDP oder andere noch Fragen an den Gutachter hätten, sie
diese kurzfristig schriftlich eingereichen könnten. Die Antworten hierzu sowie
die zu der Anfrage der UWG-Fraktion werden der Niederschrift nachgereicht.
Der Ausschuss
würdigt den Vortrag von Herrn Streuber und nimmt ihn zur Kenntnis.