Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch lehnt ein interkommunales Gewerbegebiet im südlichen Krefelder Hafen und nördlich der Meerbuscher Stadtteile Lank-Latum und Nierst sowie dessen Erschließung über das Gebiet der Stadt Meerbusch grundsätzlich ab.

Der IHK Mittlerer Niederrhein wird empfohlen, diese Planung nicht weiter zu verfolgen und sie nicht zum Thema der Regionalplanfortschreibung zu machen.


Herr Dr. Porschen von der IHK Mittlerer Niederrein erläutert Planungsüberlegungen für ein interkommunales Gewerbegebiet südlicher Krefelder Hafen und seine Erschließung. Herr Hamm von den Neuss-Düsseldorfer Häfen erläutert die makro- und mikroökonomische Situation der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands, des zu erwartenden und erhofften Wachstums, das damit verbundene Verkehrsaufkommen und wirbt um eine Zustimmung der vorgestellten Vorplanung.

Ratsherr Damblon gibt ein eindeutiges Statement gegen die vorgestellte Planung ab. Er erinnert an den gültigen Gebietsänderungsvertrag und lobt dessen vorausschauenden Inhalt, der sich jetzt zeige. Er erklärt, dass die CDU-Fraktion sehr wohl die Argumentation des wirtschaftlichen Fortschritts nachvollziehen könne. So müsse es zwar Platz und Fläche für die industrielle Entwicklung geben, dabei dürfe aber ein lebenswertes Umfeld für Menschen nicht an zweiter Stelle stehen. Gerade im dichtest besiedelten Bereich NRWs sei das eher ländlich strukturierte Meerbusch für die angrenzende und für die eigene Bevölkerung ein wichtiger Freiraum mit hohem Freizeit- und Wohnwert. Die Stadt Krefeld sei gefordert, eine tragbare Verkehrserschließung ihres Hafens auf eigenem Stadtgebiet, zum Beispiel im Bereich zwischen Golfplatz und Latumer Bruch, zu realisieren. Es könne nicht nachvollzogen werden, dass der trimodale Ausbau des Hafens zügig voranschreite, aber ein angepasster Erschließungsausbau – z. B. die Ertüchtigung der Drehbrücke – nicht parallel stattfinde. Ebenso müsse die Kapazität des Hafens auf die mögliche verkehrliche Kapazität angepasst werden und das Ende eines Wachtumsprozesses erkannt werden.

Dem schließen sich die Sprecher aller Fraktionen an. Des Weiteren wird angeführt, dass mit der Konzeption eines hochwertigen Gewerbestandortes im Bereich Mollsfeld südlich der A 44 die Stadt Meerbusch schon einen interkommunalen Standort favorisiere und nicht davon auszugehen sei, dass zwei Standorte dieser Größenordnung regionalplanerisch genehmigungsfähig seien.

Sodann fasst der Ausschuss auf Antrag von Ratsherrn Stüttgen den obigen Beschluss.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig