Sitzung: 20.11.2012 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch lehnt ein interkommunales Gewerbegebiet im südlichen Krefelder Hafen und nördlich der Meerbuscher Stadtteile Lank-Latum und Nierst sowie dessen Erschließung über das Gebiet der Stadt Meerbusch grundsätzlich ab.
Der IHK Mittlerer Niederrhein wird empfohlen, diese Planung nicht weiter zu verfolgen und sie nicht zum Thema der Regionalplanfortschreibung zu machen.
Herr Dr. Porschen von der IHK
Mittlerer Niederrein erläutert Planungsüberlegungen für ein interkommunales
Gewerbegebiet südlicher Krefelder Hafen und seine Erschließung. Herr Hamm von
den Neuss-Düsseldorfer Häfen erläutert die makro- und mikroökonomische
Situation der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands, des zu erwartenden und
erhofften Wachstums, das damit verbundene Verkehrsaufkommen und wirbt um eine
Zustimmung der vorgestellten Vorplanung.
Ratsherr Damblon gibt ein
eindeutiges Statement gegen die vorgestellte Planung ab. Er erinnert an den
gültigen Gebietsänderungsvertrag und lobt dessen vorausschauenden Inhalt, der
sich jetzt zeige. Er erklärt, dass die CDU-Fraktion sehr wohl die Argumentation
des wirtschaftlichen Fortschritts nachvollziehen könne. So müsse es zwar Platz
und Fläche für die industrielle Entwicklung geben, dabei dürfe aber ein
lebenswertes Umfeld für Menschen nicht an zweiter Stelle stehen. Gerade im
dichtest besiedelten Bereich NRWs sei das eher ländlich strukturierte Meerbusch
für die angrenzende und für die eigene Bevölkerung ein wichtiger Freiraum mit
hohem Freizeit- und Wohnwert. Die Stadt Krefeld sei gefordert, eine tragbare
Verkehrserschließung ihres Hafens auf eigenem Stadtgebiet, zum Beispiel im
Bereich zwischen Golfplatz und Latumer Bruch, zu realisieren. Es könne nicht
nachvollzogen werden, dass der trimodale Ausbau des Hafens zügig voranschreite,
aber ein angepasster Erschließungsausbau – z. B. die Ertüchtigung der
Drehbrücke – nicht parallel stattfinde. Ebenso müsse die Kapazität des Hafens
auf die mögliche verkehrliche Kapazität angepasst werden und das Ende eines
Wachtumsprozesses erkannt werden.
Dem schließen sich die Sprecher
aller Fraktionen an. Des Weiteren wird angeführt, dass mit der Konzeption eines
hochwertigen Gewerbestandortes im Bereich Mollsfeld südlich der A 44 die
Stadt Meerbusch schon einen interkommunalen Standort favorisiere und nicht
davon auszugehen sei, dass zwei Standorte dieser Größenordnung
regionalplanerisch genehmigungsfähig seien.
Sodann fasst der Ausschuss auf
Antrag von Ratsherrn Stüttgen den obigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig