Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiung von der Festsetzung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B, Meerbusch Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II „Am Schweinheimer Kirchweg“ vom 29. Mai 2017 (Rechtskraft), für folgenden Tatbestand gemäß § 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) zu:

 

-      Errichtung von 9 Garagen und 7 Stellplätzen anstelle einer oberirdischen Stellplatzsammelanlage

 

 


Sachkundiger Bürger Schmoll wundert sich über das schnelle Änderungserfordernis so kurz nach Planaufstellung. Er findet die Optik unangemessen und die Erforderlichkeit nicht nachvollziehbar.

 

Frau Briese erläutert, dass in den Garagen neben PKW insbesondere elektrische Fahrzeuge für Menschen mit Beeinträchtigungen untergebracht werden sollen. Die Planung ist mit den anderen Fachbereichen bereits abgestimmt ist und insbesondere FB 11 hat diese sogar befürwortet. Eine Garagenbebauung stellt demnach eine geringere Beeinträchtigung des Wurzelwerkes dar, als bei Umsetzung der Stellplätze. Bau und Begrünung der Garagen soll bewirken, dass diese zum einen im Vorbeifahren nicht negativ wahrgenommen werden und zum anderen einen Lärmschutzeffekt entsteht. Sie bittet zu bedenken, dass dies der Wunsch der Eigentümer ist, private Garagen statt Stellplätzen bauen zu dürfen, aber selbstverständlich liegt die Entscheidung über die Befreiung beim Ausschuss.

 

Ratsherr Gabernig weist darauf hin, dass die Garagen im Anschluss an ein Gewerbegebiet entstehen und eine begrünte Mauer sicherlich nicht schädlich ist. Trotzdem sollte ein Auge darauf gehalten werden, dass die Parkplätze der Kita und des Wohnheims nicht den ganzen Tag zugeparkt werden.

 

Ratsherr Focken schlägt vor, im hinteren Bereich des Hofes, ins besondere für die E-Rollstühle, eine Gemeinschaftseinrichtung zu erschließen. Es besteht die Gefahr, dass die Garagen nicht ordnungsgemäß genutzt und fremdvermietet werden. Dadurch entsteht dann außerdem zusätzliches Verkehrsaufkommen.

 

Ratsherr Peters findet die Garagenbebauung die bessere optische Lösung, als offene Stellplätze, hält aber die Gefahr der Fremdnutzung auch für ein wichtiges Thema.

 

Vorsitzender Damblon fragt, ob die Fremdvermietung tatsächlich regelbar wäre.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher schlägt vor, bereits in der Baugenehmigung zu vermerken, dass die Garagen an die Wohnungen gebunden sind. Jedoch ist eine Kontrolle der Nutzung kaum durchführbar.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

SPD          ( 2 )

2

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

 

1

 

Die Fraktion   (1)

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

16

1