Beschluss:

 

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Meerbusch-Osterath, "Winklerweg / Wienenweg"
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

BPlan60_2.Ae

 

 

1. Für den im Geltungsbereich (Anlage 1) gekennzeichneten Bereich an der „Marie-Curie-Straße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 gefasst. 

 

Die Planänderung dient der Schaffung von Planungsrecht für die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Osterath, die von ihrem jetzigen Standort umgesiedelt werden soll.

 

Des Weiteren soll Planungsrecht für einen Saal mit multifunktionaler Nutzung geschaffen werden.

 

2. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung durchgeführt.

 

3. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Lageplan (Anlage 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Vorsitzender Damblon zieht die Anfrage von TOP 6.2 der SPD Fraktion vom 20.04.2021 zum Gerätehaus Löschzug Osterath vor.

 

Es entsteht eine lange und kontroverse Diskussion über den zukünftigen Standort und die Gestaltung der Feuerwehr mit einem Bürgersaal sowie die Alternative einer Kombination des Neubaus der Hauptwache mit Unterbringung der FFW Osterath.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll verweist auf den Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung im Bereich der ehemaligen Barbara-Gerretz-Schule, wo die Feuerwehr eine Ansiedlung weiterer Wohnnutzung derzeit verhindert.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher verweist auf die Sonderausschusssitzung für die Zukunft der Feuerwehr am 19.08.2021 und bittet das Gremium, die Ergebnisse von dort abzuwarten.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bittet um Prüfung, ob der Termin des Ausschusstermins vorgezogen werden könne und zukünftig die Themen Feuerwehr und Bürgersaal getrennt zu behandeln.

 

Vorsitzender Damblon fragt nach, wenn die Stellplätze mit eine Rolle spielen, ob dann nicht auch der Geltungsbereich des B-Planes erweitert werden muss.

 

Technischer Beigeordneter Herr Assenmacher vermutet, dass es erforderlich wird, die Stellplätze für den Bürgersaal auf dem Dr.-Hans-Lampenscherf-Platz nachzuweisen, da die Fläche der Feuerwehr zu klein und eine Tiefgarage zu kostenaufwendig sei.

 

Frau Briese führt aus, dass das Erfordernis einer Plangebietsveränderung noch nicht feststeht.

 

Ratsfrau Danes fragt nach einer möglichen Mehrfachnutzung der Stellplätze von EDEKA zur Flächen und Kostensparung.

 

Ratsherr Focken erläutert, dass im Bebauungsplan Flächen für den Gemeindebedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und ggf. auch Bürgersaal festzulegen sind.

 

Frau Briese erläutert, dass dies spätestens bis zum Planentwurf für die Offenlage und die Fachgutachten feststehen muss.

 

 

Zur Nachfrage von Frau Köser, ob der Bau des Gerätehauses der Feuerwehr einer B-Planänderung bedarf oder nicht, führt die Verwaltung ergänzend aus:

 

Im Vorfeld der Vorlagenerstellung wurde sorgfältig geprüft, ob die Bebauungsplanänderung erforderlich ist. Die einschlägigen Kommentierungen zur Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie Urteile bestätigen das Planungserfordernis.

 

Eine Feuerwache, egal ob ehrenamtlich oder berufsmäßig, zählt demnach nicht zu den "Anlagen für soziale Zwecke", die in einem Gewerbegebiet nach § 8 (3) Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig sein können, sondern zu den "Anlagen für Verwaltungen"

(siehe Fickert/Fieseler: Kommentar zur BauNVO, § 4 Rd.Nrn 11, 11.1, 12, 12,1, § 5 Rd.Nr.20). Diese sind innerhalb von Flächen für Gemeinbedarf unter Angabe der Zweckbestimmung zulässig. Diese Festsetzung entspricht auch der gängigen Praxis.

Unabhängig davon wirft die geplante Nutzung immissionsschutzrechtliche und verkehrliche Fragen auf, die aus Sicht der Verwaltung nur im Planungszusammenhang zufriedenstellend geklärt und auf dem Wege der Abwägung entschieden werden können. Dieses Vorgehen empfiehlt sich insbesondere dann, wenn im Nachgang zur ursprünglichen Bauleitplanung ein entsprechender Standort ausgewählt wird.

 


Abstimmungsergebnis: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Vertagung bis nach der Sonderausschusssitzung für die Zukunft der Feuerwehr

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

 

7

 

SPD          ( 2 )

 

2

 

FDP           ( 2 )

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

4

 

 

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

 

1

 

Die Fraktion   (1)

1

 

 

Gesamt:     ( 17 )

5

12

 

 

Abstimmungsergebnis Antrag der CDU-Fraktion auf Beschlussänderung:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU        ( 7 )

7

 

 

SPD          ( 2 )

2

 

 

FDP           ( 2 )

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen       ( 4 )

 

 

4

UWG / Freie Wähler       ( 1 )

1

 

 

Die Fraktion   (1)

 

 

1

Gesamt:     ( 17 )

12

 

5