Sitzung: 13.04.2021 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB3/0451/2021
Ratsherr
Billen fragt nach, ob auch externe Anbieter berücksichtigt werden. StVD’in
Piegeler erläutert, dass die Kurzfristigkeit der Maßnahme dies kaum erlaube.
Bei der Beteiligung von z.B. privaten Nachhilfeinstituten seien
Ausschreibungen, sprich umfangreiche Vergabeverfahren notwendig.
Pfarrer
Berning erklärt, dass die Stiftung Büderich bereit sei, für eine solche Förderung
einen sechsstelligen Betrag zur Verfügung zu stellen. Man habe hierzu ein
Konzept (Anm. des Schriftführers: der
Niederschrift beigefügt) entwickelt. StVD’in Piegeler erklärt auf
Nachfrage, dass das Angebot der Stiftung der Verwaltung bekannt sei, deren
Vorstellungen leider bis dato nicht in Einklang mit den entsprechenden Gesetzen
oder Verordnungen zu bringen waren. Die Einstellung und Beauftragung von
klassischem Lehrpersonal sei eine hoheitliche Aufgabe des Landes NRW.
Des
Weiteren beschreibt sie das Problem dieses Erlasses und dessen Umsetzung.
Dieser sei eindeutig als außerschulisch definiert und die Schulverwaltung habe
keine Ressourcen zur Verfügung, in der Kürze der Zeit ein umfangreiches Konzept
zu erstellen. Man habe zunächst den Antrag auf Förderung gestellt, nach Aussage
der Bezirksregierung werde eine Genehmigung oder Absage jedoch noch Zeit in
Anspruch nehmen. Auch ist nicht bekannt, wie hoch die Fördersumme sein kann.
Aus diesem Grund können natürlich noch keine vertraglichen Regelungen mit
Instituten etc. getroffen werden. Deshalb werde man sich zunächst bei den
Grundschulen überwiegend mit den Kräften des OBV Meerbusch vereinbaren und für
die weiterführenden Schulen mit der städtischen Volkshochschule.
Der
Sachkundige Bürger Winter fordert, dass für die Schulverwaltung zusätzliches
Personal zur Verfügung gestellt werde. Dies könne auch intern durch
Verschiebungen erreicht werden. Erster Beigeordneter Maatz widerspricht
eindeutig, die Personalhoheit liege beim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
Zudem gebe es einen massiven Fachkräftemangel. Man habe derzeit keine Chance,
auf kurzfristige Aufgabenmehrung entsprechend zu reagieren. Zudem mache er
deutlich, dass es sich bei außerschulischen Aufgaben, die durch das Land initiiert
wurden, nicht um Aufgaben aus der Leistungsverwaltung, sprich um pflichtige
Aufgaben handele. Der Antrag der SPD-Fraktion (TOP 14.3) und die Anfrage der
Fraktionen CDU und FDP (TOP 15.1) wurden inhaltlich an dieser Stelle
abgehandelt und seien somit erledigt.