Ratsherr Billen fragt nach, ob auch externe Anbieter berücksichtigt werden. StVD’in Piegeler erläutert, dass die Kurzfristigkeit der Maßnahme dies kaum erlaube. Bei der Beteiligung von z.B. privaten Nachhilfeinstituten seien Ausschreibungen, sprich umfangreiche Vergabeverfahren notwendig.

 

Pfarrer Berning erklärt, dass die Stiftung Büderich bereit sei, für eine solche Förderung einen sechsstelligen Betrag zur Verfügung zu stellen. Man habe hierzu ein Konzept (Anm. des Schriftführers: der Niederschrift beigefügt) entwickelt. StVD’in Piegeler erklärt auf Nachfrage, dass das Angebot der Stiftung der Verwaltung bekannt sei, deren Vorstellungen leider bis dato nicht in Einklang mit den entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen zu bringen waren. Die Einstellung und Beauftragung von klassischem Lehrpersonal sei eine hoheitliche Aufgabe des Landes NRW.

 

Des Weiteren beschreibt sie das Problem dieses Erlasses und dessen Umsetzung. Dieser sei eindeutig als außerschulisch definiert und die Schulverwaltung habe keine Ressourcen zur Verfügung, in der Kürze der Zeit ein umfangreiches Konzept zu erstellen. Man habe zunächst den Antrag auf Förderung gestellt, nach Aussage der Bezirksregierung werde eine Genehmigung oder Absage jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. Auch ist nicht bekannt, wie hoch die Fördersumme sein kann. Aus diesem Grund können natürlich noch keine vertraglichen Regelungen mit Instituten etc. getroffen werden. Deshalb werde man sich zunächst bei den Grundschulen überwiegend mit den Kräften des OBV Meerbusch vereinbaren und für die weiterführenden Schulen mit der städtischen Volkshochschule.

 

Der Sachkundige Bürger Winter fordert, dass für die Schulverwaltung zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werde. Dies könne auch intern durch Verschiebungen erreicht werden. Erster Beigeordneter Maatz widerspricht eindeutig, die Personalhoheit liege beim Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss. Zudem gebe es einen massiven Fachkräftemangel. Man habe derzeit keine Chance, auf kurzfristige Aufgabenmehrung entsprechend zu reagieren. Zudem mache er deutlich, dass es sich bei außerschulischen Aufgaben, die durch das Land initiiert wurden, nicht um Aufgaben aus der Leistungsverwaltung, sprich um pflichtige Aufgaben handele. Der Antrag der SPD-Fraktion (TOP 14.3) und die Anfrage der Fraktionen CDU und FDP (TOP 15.1) wurden inhaltlich an dieser Stelle abgehandelt und seien somit erledigt.