Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Sperrvermerk zum Finanzkonto 7831000 / Auftrag U 01005040 zur Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine für die Straßenreinigung in Meerbusch aufzuheben.

 


Technischer Beigeordneter Dr. Gérard kommt auf den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses unter TOP 3 in der Sitzung am 02.02.2012 zurück, wonach der Sperrvermerk nicht aufgehoben wurde. Herr Betsch schildert den desolaten Zustand der Kehrmaschine, für die alleine in diesem Jahr bereits 34.000 € Reparaturkosten als konsumtive Mittel verausgabt werden mussten. Hinzu komme die ausgefallene Leistung der Maschine.

 

Herr Dr. Nieberding vertritt die Auffassung, dass die Kehrmaschine die doppelte Motorlaufleistung und auch eine längere Lebensdauer haben müsste. Er schlägt vor, den Hersteller in die Pflicht zu nehmen.

 

Herr Betsch stellt fest, dass es sich um ein hochtechnisch komplexes Gerät handelt, das ständig gewartet wird.

Die weiteren Fragen von Herrn Neuhausen, beantwortet Herr Betsch dahingehend, dass das Gerät jeden Tag acht Stunden eingesetzt wird und sechs Jahre als normale Lebensdauer gelten.

 

Herr Deußen weist darauf, hin, dass im Rahmen der Neuausschreibung der Straßenreinigungsleistungen eine Abschreibungsdauer und die tatsächliche, durch diverse Hersteller angegebene Laufleistung, je nach täglicher Einsatzdauer zwischen sechs und acht Jahren zu Grunde gelegt wurde, die der Verwaltung als in der Entsorgungswirtschaft gängige Lebensdauer bestätigt wurde.

 

Für Frau Pricken wäre die Frage zu klären, ob die Leistung der Kehrmaschine nicht auch fremdvergeben werden könnte.

 

Herr Betsch beantwortet weitere Fragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

3

1

 

SPD

1

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

5

12

0

Der Beschlussvorschlag ist damit abgelehnt.