Beschluss:

 

Der Ausschuss für Mobilität beschließt, den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 08.10.2020 über die Vorschläge zur Anbringung von sog. "grünen Pfeilen" für VZ 720 Straßenverkehrsordnung (StVO), für den Kfz-Verkehr an Lichtsignalanlagen abzulehnen.

 


Der Ausschussvorsitzende erteilt dem Petenten, Herr Bolko-Lewin v. Katte, das Wort. Dieser gibt den Hinweis, dass der Antrag inhaltlich zunächst falsch bearbeitet worden sei. Als Volljurist gibt er seine Rechtsauffassung zur Kenntnis, dass das genannte Argument, ein grüner Pfeil dürfe rein rechtlich auf einem Schulweg nicht angebracht werden, nicht korrekt sei und spricht sich gegen die pauschale Ablehnung seines Antrags aus. Er kritisiert die fehlenden Alternativen in der Ausführung. Zum einen würde in der Erläuterung eine Einzelfallbetrachtung fehlen, zum anderen sei es möglich, die Ampeln an den genannten Standorten zumindest abends auf ein gelb blinkendes Signal umzustellen. Darüber hinaus sei eine verkehrsabhängige Signalschaltung an der Ecke Moerser Straße/ Brühler Weg sinnvoll. Außerdem weist der Petent auf die an den genannten Knotenpunkten entstehenden Wartezeiten für Autofahrer hin, die für erheblichen Lärm und CO2-Ausstoß verantwortlich seien. Er bitte um eine differenzierte Betrachtung seines Antrags unter Anbetracht der individuellen Gegebenheiten an jedem einzelnen Knotenpunkt.

 

Ratsherr Schoenauer verweist auf eine zurückliegende Diskussion innerhalb der Fraktion und merkt an, dass der Nutzen eines grünen Pfeils für alle Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar sei. Er verweist auf den letzten Satz der Beschlussvorlage, der eine rechtliche Aussage über die Zulässigkeit der im Antrag aufgeführten Maßnahmen trifft. Er unterstreicht die Tatsache, dass der Ausschuss keine Beschlüsse fassen dürfe, die gegen geltendes Recht verstoßen.

 

Ratsfrau Niegeloh bezeichnet den Antrag als verfrüht. Neue Mobilitätswege seien notwendig, Diskussion und Konzeption müssten allerdings erst weiter fortschreiten bevor gezielte Maßnahmen umgesetzt würden. Sie schließt sich daher dem Vorschlag der Verwaltung an.

 

Dem schließt sich auch Ratsherr Bertholdt an. Er verweist auf das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen der grünen Pfeile, die mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden seien. Grundsätzlich sei er aber Befürworter einer Verkehrsverflüssigung, möchte aber den die Ergebnisse des Mobilitätskonzepts abwarten.

 

Ratsherr Quaß gibt zu bedenken, dass eine Verflüssigung des Kfz-Verkehrs nicht wünschenswert sei. Der Fokus sollte auf die Bevorrechtigung des Fuß- und Radverkehrs gelegt werden. In dieser Hinsicht stiften grüne Pfeile Untersuchungen zufolge eher Verwirrung und bürgen eher Gefahrenpotenzial als dass sie zielführend eingesetzt werden können.

 

Sachkundiger Bürger Wagner bittet die Verwaltung die einzelnen Punkte des Antrags differenziert zu kommentieren.

 

Herr Hartenstein hebt daraufhin hervor, dass eine Einführung der grünen Pfeile an allen vom Petenten genannten Knotenpunkten, wie in der Beratungsvorlage aufgeführt, aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen nicht möglich sei. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig