Sitzung: 25.02.2021 Rat
Erster
Beigeordneter Maatz führt zur Anfrage aus, dass laut der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend der Kinderbonus im Rahmen der Kostenbeteiligung für
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) außer Betracht bliebe. Hierzu zählten auch Kostenbeiträge für die
Inanspruchnahme von Kita, Tagespflege und OGS.