Erster Beigeordneter Maatz führt zur Anfrage aus, dass laut der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Kinderbonus im Rahmen der Kostenbeteiligung für Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) außer Betracht bliebe. Hierzu zählten auch Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kita, Tagespflege und OGS.