Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Spindler erklärt, dass das Umlagegenehmigungsgesetz am 13. September vom Landtag verabschiedet wurde. Durch Betreiben des Städte- und Gemeindebundes sei eine Klausel eingefügt worden, wonach der Kreis Sonderumlagen nur im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden einführen könne. Der Rheinkreis Neuss habe in den Vorjahren Überschüsse erwirtschaftet, daher gebe es derzeit keinen Anlass und auch keine Anzeichen für die Einführung einer zusätzlichen Umlage.