Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Spindler führt aus, dass das Bundesfinanzministerium einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht habe, wodurch sichergestellt sei, dass die Entscheidung des Bundesfinanzhofes nur für den beurteilten Einzelfall gelte. Gesetzliche Grundlagen existieren noch nicht, so dass bislang keine Notwendigkeit für intensive Analysen bestehe.