Beschluss:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau folgt dem Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 15 September 2020 zum Uferzonenschutz durch die Stadt Meerbusch im Gebiet BK-4606-056 und zur Erhaltung des Schutzstatus Schützenswertes Biotop in Zusammenhang mit der Erstellung des Kunstpfades am Latumer See soweit, dass eventuelle Installationen der Kunstwerke im Anklang mit dem Natur-, und Artenschutz vorgenommen werden und die Brutzeit vom 01. März bis zum 30. September berücksichtigt wird.

Im Übrigen wird zugesichert, dass die Auswahl der Standorte in diesem Bereich insgesamt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Kreis-Neuss erfolgen wird.  

 

 


Nach kurzer Diskussion lässt der Ausschussvorsitzende Quaß über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig