Beschluss:

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat die beiliegende Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Meerbusch mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

Es werden extensive Dachbegrünungen ab 7 cm Substratauflage und Vorhaben ab 12 m2 gefördert.

 

 


Sachkundiger Bürger Wagner beantragt, die förderfähige Aufbauhöhe auf von 10 cm auf 7 cm zu reduzieren und die Mindestfläche von 25 m2 auf 12 m2 zu reduzieren, um mehr Bürgern die Möglichkeit zu geben, einen Förderantrag zu stellen. Bei einer Aufbauhöhe von 10 cm seien insbesondere bei älteren Gebäuden bauliche Anpassungen erforderlich. Neuere Erkenntnisse haben ergeben, dass eine Aufbauhöhe von 7 cm ausreichend sei.

 

Frau Frey weist darauf hin, dass die Aufbauhöhe in der für Neubauten gültigen Satzung zur Dachbegrünung 10 cm betrage. Davon könne abgewichen werden, da das Land NRW als Fördergeldgeber 5 – 15 cm Aufbauhöhe gestatte.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau beschließt, dem Antrag von sachkundigem Bürger Wagner zu folgen und in der Richtlinie eine Mindestaufbauhöhe von 7cm und eine Mindestfläche von 12 m2 als förderungsfähig zuzulassen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig