Sitzung: 17.03.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: DezIII/1304/2021
Beschluss:
Der
Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau empfiehlt dem Rat die beiliegende
Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Meerbusch mit
folgenden Änderungen zu beschließen:
Es
werden extensive Dachbegrünungen ab 7 cm Substratauflage und Vorhaben ab 12 m2
gefördert.
Sachkundiger
Bürger Wagner beantragt, die förderfähige Aufbauhöhe auf von 10 cm auf 7 cm zu
reduzieren und die Mindestfläche von 25 m2 auf 12 m2 zu
reduzieren, um mehr Bürgern die Möglichkeit zu geben, einen Förderantrag zu
stellen. Bei einer Aufbauhöhe von 10 cm seien insbesondere bei älteren Gebäuden
bauliche Anpassungen erforderlich. Neuere Erkenntnisse haben ergeben, dass eine
Aufbauhöhe von 7 cm ausreichend sei.
Frau
Frey weist darauf hin, dass die Aufbauhöhe in der für Neubauten gültigen
Satzung zur Dachbegrünung 10 cm betrage. Davon könne abgewichen werden, da das
Land NRW als Fördergeldgeber 5 – 15 cm Aufbauhöhe gestatte.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Klima, Umwelt und Bau beschließt, dem Antrag von sachkundigem
Bürger Wagner zu folgen und in der Richtlinie eine Mindestaufbauhöhe von 7cm
und eine Mindestfläche von 12 m2 als förderungsfähig zuzulassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Abstimmungsergebnis:
einstimmig