Beschluss: einstimmig beschlossen

Bürgermeister Spindler erläutert die Verjährungsregelungen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Angelegenheit. Er habe mit Schreiben vom 22.12.2011 für das Jahr 2008 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Soweit weiterhin keine einheitlichen konkreten Regelungen beschlossen würden, werde er dies auch jeweils für die entsprechend betroffenen Folgejahre erklären.

 

Damit ist der Antrag einvernehmlich erledigt.