Sitzung: 13.09.2012 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: ZD/080/2012
Bürgermeister
Spindler erläutert die Verjährungsregelungen zum Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts in der Angelegenheit. Er habe mit Schreiben vom
22.12.2011 für das Jahr 2008 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Soweit
weiterhin keine einheitlichen konkreten Regelungen beschlossen würden, werde er
dies auch jeweils für die entsprechend betroffenen Folgejahre erklären.
Damit
ist der Antrag einvernehmlich erledigt.