Beschluss:

 

 

 

 

  1. Für den im Geltungsbereich gekennzeichneten Bereich (Anlage 1) wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB der Einleitungsbeschluss des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 gefasst. Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Planungsrecht für die vorgesehene Nachverdichtung im bereits beplanten Innenbereich zur Errichtung zusätzlichen Wohnraums (Anlage 2).

 

  1. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

 

  1. Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Anlage 2) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 


 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Vertagung

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

2

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

4

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

Die Fraktion

1

 

 

Gesamt:

17

0

0