Beschluss:

 

1.    Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Die im Konzept beschriebenen Handlungsempfehlungen werden künftig bei der Erstellung von Bebauungsplänen als Planungsziele und Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen in der Stadt Meerbusch zu Grunde gelegt.

 

2.    Den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird zugestimmt.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

 

Ratsherr Gabernig führt aus, dass die FDP-Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde, da die Zentralen Versorgungsbereiche in Osterath und Lank nach Auffassung der Fraktion entgegen der Empfehlung des Konzeptes nicht verkleinert werden sollten.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes weist darauf hin, dass das Konzept ein übergeordnetes Steuerungsinstrument darstelle, entsprechende Handlungsoptionen und -maßnahmen müssten daher nachgelagert weiterhin beraten werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

7

 

SPD                                     

2

 

FDP                                     

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

3

1

 

UWG                                   

1

 

 

Die Fraktion                        

1

 

 

Bürgermeister                     

1

 

Gesamt                               

15

3