Beschluss:
1.
Die
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird als städtebauliches
Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Die im Konzept
beschriebenen Handlungsempfehlungen werden künftig bei der Erstellung von
Bebauungsplänen als Planungsziele und Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen
in der Stadt Meerbusch zu Grunde gelegt.
2.
Den
Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird
zugestimmt.
Ratsherr Damblon
berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Ratsherr Gabernig
führt aus, dass die FDP-Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde, da die
Zentralen Versorgungsbereiche in Osterath und Lank nach Auffassung der Fraktion
entgegen der Empfehlung des Konzeptes nicht verkleinert werden sollten.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes weist darauf hin, dass das Konzept ein übergeordnetes
Steuerungsinstrument darstelle, entsprechende Handlungsoptionen und -maßnahmen
müssten daher nachgelagert weiterhin beraten werden.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
2 |
|
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
3 |
1 |
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UWG |
1 |
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Die Fraktion |
1 |
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Bürgermeister |
1 |
|
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Gesamt |
15 |
3 |
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